Aktualisiert 05/02/2025
Nicht mehr in Kraft seit 11/08/2016

Fassung vom: 17/11/2015
Änderungen
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Artikel 1 - Beschluss 2011/337/EU

Artikel 1

Die Produktgruppe „Tischcomputer“ umfasst: Tischcomputer, integrierte Tischcomputer, Thin Clients, Anzeigegeräte und Tastaturen (als eigenständige Geräte) gemäß den in Artikel 2 angeführten Definitionen.

Notebook-Computer, Small-scale Server, Arbeitsplatzrechner, Spielkonsolen und digitale Bilderrahmen gelten für die Zwecke dieses Beschlusses nicht als Tischcomputer.