Artikel 1
Die Produktgruppe „Tischcomputer“ umfasst: Tischcomputer, integrierte Tischcomputer, Thin Clients, Anzeigegeräte und Tastaturen (als eigenständige Geräte) gemäß den in Artikel 2 angeführten Definitionen.
Notebook-Computer, Small-scale Server, Arbeitsplatzrechner, Spielkonsolen und digitale Bilderrahmen gelten für die Zwecke dieses Beschlusses nicht als Tischcomputer.