Aktualisiert 05/02/2025
Nicht mehr in Kraft seit 11/08/2016

Fassung vom: 17/11/2015
Änderungen
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Artikel 2 - Beschluss 2011/337/EU

Artikel 2

Für die Zwecke dieses Beschlusses gelten folgende Begriffsbestimmungen:

1.

Computer“ :

Ein Gerät, das Logikoperationen ausführt und Daten verarbeitet, das in der Lage ist, Eingabe- und Anzeigegeräte zu nutzen und eine Zentraleinheit (ZE) beinhaltet, die die Operationen ausführt. Im Sinne dieses Beschlusses umfasst der Begriff Computer nur stationäre Geräte, einschließlich Tischcomputer, integrierte Tischcomputer und Thin Clients.

Wenn im Lieferumfang eines Computers auch ein Anzeigegerät, eine Tastatur oder andere Eingabegeräte enthalten sind, müssen auch diese die Kriterien erfüllen. Tastaturen und Anzeigegeräte gelten auch als eigenständige Geräte.

2.

Anzeigegerät“ : Ein in einem eigenen Gehäuse oder innerhalb des Computergehäuses (z. B. integrierte Tischcomputer) untergebrachter Anzeigeschirm und die zugehörige Elektronik, der die von einem Computer ausgegebenen Informationen über eine oder mehrere Eingabeschnittstellen wie VGA, DVI, DisplayPort und/oder IEEE 1394 darstellen kann. Beispiele von Anzeigetechnologien sind die Kathodenstrahlröhre (CRT) und die Flüssigkristallanzeige (LCD).

3.

Tastatur“ : Gerät zur Dateneingabe, mit dem über ein Tastensystem diskrete Daten in einen Computer eingegeben werden können.

4.

Externes Netzteil“ : Eine Komponente, die in einem separaten Gehäuse außerhalb des Computergehäuses untergebracht ist und dazu dient, die Wechselstrom-Eingangsspannung des Stromnetzes in niedrigere Gleichstromspannung(en) für die Stromversorgung des Computers umzuwandeln. Ein externes Netzteil muss über einen abnehmbaren oder festverdrahteten elektrischen Anschluss mit Stecker und Kupplung, ein Kabel, eine Litze oder eine sonstige Verdrahtung mit dem Computer verbunden sein.

5.

Internes Netzteil“ : Eine Komponente, die im Computergehäuse untergebracht ist und dazu dient, die Wechselstrom-Netzspannung in Gleichstromspannung(en) für die Stromversorgung der Komponenten des Computers umzuwandeln. Im Sinne dieser Spezifikation muss ein internes Netzteil innerhalb des Computergehäuses, aber getrennt von der Hauptplatine des Computers angebracht sein. Das Netzteil muss über ein einzelnes Kabel ohne Zwischenschaltkreise zwischen dem Netzteil und dem Stromnetz mit dem Netz verbunden sein. Ferner müssen alle Stromanschlüsse vom Netzteil zu den Komponenten des Computers, mit Ausnahme eines Gleichstromanschlusses zu einem Anzeigegerät bei einem integrierten Tischcomputer, innerhalb des Computergehäuses untergebracht sein (d. h. es darf keine externen Kabel vom Netzteil zum Computer oder zu einzelnen Komponenten des Computers geben). Interne Gleichstrom/Gleichstrom-Wandler, die zur Umwandlung einer einzelnen Gleichstromspannung eines externen Netzteils in Mehrfachspannungen für den Computer dienen, gelten nicht als interne Netzteile.

6.

Tischcomputer“ : Ein Computer, dessen Haupteinheit an einem festen Standort — in der Regel auf einem Schreibtisch oder am Fußboden — aufgestellt wird. Tischcomputer sind nicht als tragbare Geräte konzipiert und nutzen Anzeigegerät, Tastatur und Maus als externe Komponenten. Tischcomputer dienen einer breiten Palette von Heim- und Büroanwendungen.

7.

Integrierter Tischcomputer“ : Ein Tischcomputersystem, bei dem der Computer und das Anzeigegerät als Einheit funktionieren, deren Wechselstromversorgung über ein einziges Kabel erfolgt. Es gibt zwei Arten von integrierten Tischcomputern: 1. ein System, bei dem der Computer und das Anzeigegerät konstruktiv zu einer Einheit verbunden sind, oder 2. ein als Einzelsystem montiertes System, bei dem das Anzeigegerät zwar eine separate Einheit ist, aber über ein Gleichstromkabel mit dem Hauptgerät verbunden ist und sowohl Computer als auch Anzeigegerät durch ein einziges Netzteil gespeist werden. Integrierte Tischcomputer bilden eine Unterart der Tischcomputer und sind in der Regel für ähnliche Funktionalitäten wie Tischcomputersysteme ausgelegt.

8.

Thin Client“ : Ein Computer mit eigener Stromversorgung, der mit einem Fernrechner verbunden ist, auf dem die hauptsächliche Datenverarbeitung (Programmausführung, Datenspeicherung, Interaktion mit anderen Internetressourcen usw.) erfolgt. Thin Clients im Sinne dieser Spezifikation sind lediglich Computer ohne eingebaute Rotations-Speichermedien. Die Haupteinheit eines Thin Client im Sinne dieser Spezifikation muss zur Nutzung an einem festen Standort (z. B. auf einem Schreibtisch) und nicht als tragbares Gerät bestimmt sein.

9.

Diskreter Grafikprozessor (GPU)“ : Ein Grafikprozessor mit einer Steuerschnittstelle für den lokalen Speicher und einem lokalen grafikspezifischen Speicher.