Aktualisiert 05/02/2025
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ANHANG I - Durchführungsverordnung 2015/2451

ANHANG I

MELDEBÖGEN FÜR DIE OFFENLEGUNG AGGREGIERTER STATISTISCHER DATEN

Die in Artikel 3 vorgesehene Offenlegung aggregierter statistischer Daten erfolgt mithilfe der nachstehend aufgeführten Meldebögen A, B, C und D.

MELDBOGEN A FÜR DIE OFFENLEGUNG AGGREGIERTER STATISTISCHER DATEN ÜBER NACH DER RICHTLINIE 2009/138/EG BEAUFSICHTIGTE VERSICHERUNGS- UND RÜCKVERSICHERUNGSUNTERNEHMEN

Zellennummer

Element

31.12.(x – 4)

31.12.(x – 3)

31.12.(x – 2)

31.12.(x – 1)

 

 

Alle Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen

Lebensversicherungsunternehmen

Nichtlebensversicherungsunternehmen

Versicherungsunternehmen, die sowohl in der Lebensversiche-rung als auch in der Nicht-lebensversicherung tätig sind

Rückversicherungsunternehmen

Alle Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen

Lebensversicherungsunternehmen

Nichtlebensversicherungsunternehmen

Versicherungsunternehmen, die sowohl in der Lebensversiche-rung als auch in der Nicht-lebensversicherung tätig sind

Rückversicherungsunternehmen

Alle Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen

Lebensversicherungsunternehmen

Nichtlebensversicherungsunternehmen

Versicherungsunternehmen, die sowohl in der Lebensversicherung als auch in der Nichtlebensversicherung tätig sind

Rückversicherungsunternehmen

Alle Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen

Lebensversicherungsunternehmen

Nichtlebensversicherungsunternehmen

Versicherungsunternehmen, die sowohl in der Lebensversicherung als auch in der Nichtlebensversicherung tätig sind

Rückversicherungsunternehmen

ARTEN VON UNTERNEHMEN

AS1a

Zahl der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS1b

Zahl der Zweigniederlassungen im Sinne des Artikels 13 Absatz 11 der Richtlinie 2009/138/EG mit Sitz im Mitgliedstaat der Aufsichtsbehörde

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS1c

Zahl der Zweigniederlassungen im Sinne des Artikels 162 Absatz 3 der Richtlinie 2009/138/EG mit Sitz im Mitgliedstaat der Aufsichtsbehörde

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS2

Zahl der EU-Zweigniederlassungen von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen mit Sitz im Mitgliedstaat der Aufsichtsbehörde, die in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten einschlägige Geschäfte ausüben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS3

Zahl der Versicherungsunternehmen mit Sitz im Mitgliedstaat der Aufsichtsbehörde, die im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs in anderen Mitgliedstaaten Geschäfte ausüben

 

 

 

 

N/A

 

 

 

 

N/A

 

 

 

 

N/A

 

 

 

 

N/A

AS4a

Zahl der Versicherungsunternehmen mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten, die ihre Absicht mitgeteilt haben, im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs Geschäfte im Mitgliedstaat der Aufsichtsbehörde auszuüben

 

 

 

 

N/A

 

 

 

 

N/A

 

 

 

 

N/A

 

 

 

 

N/A

AS4b

Zahl der Versicherungsunternehmen mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten, die im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs tatsächlich Geschäfte im Mitgliedstaat der Aufsichtsbehörde ausüben

 

 

 

 

N/A

 

 

 

 

N/A

 

 

 

 

N/A

 

 

 

 

N/A

AS5

Zahl der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie 2009/138/EG fallen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS6

Zahl der nach Artikel 211 der Richtlinie 2009/138/EG zugelassenen Zweckgesellschaften von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

AS7

Zahl der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die Gegenstand von Sanierungsmaßnahmen oder Liquidationsverfahren sind

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GEBRAUCH VON ANPASSUNGEN ODER ÜBERGANGSMASSNAHMEN DURCH DIE UNTERNEHMEN

AS8

Zahl der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und Zahl ihrer Portfolios, bei denen die Matching-Anpassung nach Artikel 77b der Richtlinie 2009/138/EG vorgenommen wird

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS9

Zahl der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die die Volatilitätsanpassung nach Artikel 77d der Richtlinie 2009/138/EG vornehmen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS10

Zahl der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die eine vorübergehende Anpassung der risikofreien Zinskurve nach Artikel 308c der Richtlinie 2009/138/EG vornehmen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS11

Zahl der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die bei versicherungstechnischen Rückstellungen nach Artikel 308d der Richtlinie 2009/138/EG vorübergehend einen Abzug geltend machen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

HÖHE DER VERMÖGENSWERTE, VERBINDLICHKEITEN UND EIGENMITTEL

AS12

Gesamtbetrag der Vermögenswerte der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, bewertet gemäß Artikel 75 der Richtlinie 2009/138/EG

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS12a

Immaterielle Vermögenswerte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS12b

Latente Steueransprüche

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS12c

Überschuss bei den Altersversorgungsleistungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS12d

Immobilien, Sachanlagen und Vorräte für den Eigenbedarf

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS12e

Kapitalanlagen (außer Vermögenswerten für fonds- und indexgebundene Versicherungen)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS12f

Vermögenswerte für fonds- und indexgebundene Versicherungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS12g

Kredite und Hypotheken (außer Policendarlehen)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS12h

Policendarlehen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS12i

Einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS12j

Rückversicherungsdepots

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS12k

Forderungen gegenüber Versicherungen und Vermittlern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS12l

Forderungen gegenüber Rückversicherern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS12m

Forderungen (Handel, nicht Versicherung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS12n

Eigene Anteile

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS12o

In Bezug auf Eigenmittelbestandteile fällige Beträge oder ursprünglich eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte Mittel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS12p

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS12q

Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Vermögenswerte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS13

Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, bewertet gemäß den Artikeln 75 bis 86 der Richtlinie 2009/138/EG

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS13a

versicherungstechnische Rückstellungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS13b

sonstige Verbindlichkeiten, außer nachrangigen Verbindlichkeiten, die nicht zu den Eigenmitteln gehören

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS13c

nachrangige Verbindlichkeiten, die nicht zu den Eigenmitteln gehören

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS14a

Gesamtbetrag der Basiseigenmittel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS14aa

davon nachrangige Verbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS14b

Gesamtbetrag der ergänzenden Eigenmittel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS15

Auf die Solvenzkapitalanforderung anrechenbarer Gesamtbetrag der Eigenmittel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS15a

Tier 1 uneingeschränkt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS15b

Tier 1 eingeschränkt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS15c

Tier 2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS15d

Tier 3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS16

Auf die Mindestkapitalanforderung anrechenbarer Gesamtbetrag der Basiseigenmittel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS16a

Tier 1 uneingeschränkt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS16b

Tier 1 eingeschränkt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS16c

Tier 2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

STANDARDFORMEL FÜR DIE GESETZLICHEN KAPITALANFORDERUNGEN

AS17

Gesamtbetrag der Mindestkapitalanforderung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AS18

Gesamtbetrag der Solvenzkapitalanforderung

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

AS19

Unter Verwendung der Standardformel berechneter Gesamtbetrag der Solvenzkapitalanforderung, aufgeschlüsselt nach Modul und Untermodul — auf der jeweils verfügbaren Aggregationsebene –, ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtbetrags der Solvenzkapitalanforderung (1)

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

AS19a

Marktrisiko

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

AS19aa

Zinsrisiko

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

AS19ab

Aktienrisiko

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

AS19ac

Immobilienrisiko

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

AS19ad

Spread-Risiko

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

AS19ae

Marktrisikokonzentrationen

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

AS19af

Wechselkursrisiko

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

AS19b

Gegenparteiausfallrisiko

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

AS19c

Lebensversicherungstechnisches Risiko

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

AS19ca

Sterblichkeitsrisiko

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

AS19cb

Langlebigkeitsrisiko

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

AS19cc

Invaliditäts-/Morbiditätsrisiko

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

AS19cd

Stornorisiko

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

AS19ce

Lebensversicherungskostenrisiko

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

AS19cf

Revisionsrisiko

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

AS19cg

Lebensversicherungskatastrophenrisiko

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

AS19d

Krankenversicherungstechnisches Risiko

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

AS19da

versicherungstechnisches Risiko der Krankenversicherung, die auf vergleichbarer versicherungstechnischer Basis betrieben wird wie die Lebensversicherung

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

AS19db

versicherungstechnisches Risiko der Krankenversicherung, die auf vergleichbarer versicherungstechnischer Basis betrieben wird wie die Schadensversicherung

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

AS19dc

Krankenversicherungskatastrophenrisiko

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

AS19e

Nichtlebensversicherungstechnisches Risiko

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

AS19ea

Nichtlebensversicherungsprämien- und -rückstellungsrisiko

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

AS19eb

Nichtlebensversicherungsstornorisiko

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

AS19ec

Nichtlebenskatastrophenrisiko

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

AS19f

Risiko immaterieller Vermögenswerte

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

AS19g

Operationelles Risiko

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

AS20

Gesamtbetrag der Solvenzkapitalanforderung für die Untermodule Spread-Risiko und Marktrisiko-Konzentration und für das Modul Gegenparteiausfallrisiko, für die im Einklang mit Artikel 4 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 eine Neubewertung der Bonitätsstufen größerer oder komplexerer Risikopositionen vorgenommen wurde — auf der jeweils verfügbaren Aggregationsebene –, ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtbetrags des betreffenden Untermoduls bzw. Moduls (wenn die Solvenzkapitalanforderung für Kreditrisiken anhand der Standardformel berechnet wird) (1)

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

AS20a

Spread-Risiko

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

AS20b

Marktrisikokonzentrationen

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

AS20c

Gegenparteiausfallrisiko

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

INTERNE MODELLE FÜR DIE GESETZLICHEN KAPITALANFORDERUNGEN

AS21

Unter Verwendung eines genehmigten internen Partialmodells berechneter Gesamtbetrag der Solvenzkapitalanforderung — auf der jeweils verfügbaren Aggregationsebene –, ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtbetrags der Solvenzkapitalanforderung

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

AS21a

Anhand eines genehmigten internen Partialmodells, das auf Kreditrisiko im Zusammenhang mit Marktrisiko und Gegenparteiausfallrisiko anwendbar ist, berechneter Gesamtbetrag der Solvenzkapitalanforderung — auf der jeweils verfügbaren Aggregationsebene –, ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtbetrags der Solvenzkapitalanforderung, der anhand eines internen Partialmodells berechnet wurde

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

AS22a

Zahl der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die für die Berechnung der Solvenzkapitalanforderung ein genehmigtes internes Vollmodell verwenden

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

AS22b

Zahl der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die für die Berechnung der Solvenzkapitalanforderung ein genehmigtes internes Partialmodell verwenden

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

AS22c

Zahl der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die ein genehmigtes internes Modell verwenden, das auf Kreditrisiko im Zusammenhang mit Marktrisiko und Gegenparteiausfallrisiko anwendbar ist

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

KAPITALAUFSCHLÄGE FÜR DIE GESETZLICHEN KAPITALANFORDERUNGEN

AS23a

Zahl der Kapitalaufschläge

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

AS23b

Durchschnittlicher Kapitalaufschlag je Unternehmen

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

AS23c

Verteilung aller Kapitalaufschläge, ausgedrückt als Prozentsatz der Solvenzkapitalanforderung, in Bezug auf alle Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die nach der Richtlinie 2009/138/EG beaufsichtigt werden

 

N/A

 

N/A

 

N/A

 

N/A

MELDBOGEN B FÜR DIE OFFENLEGUNG AGGREGIERTER STATISTISCHER DATEN ÜBER NACH DER RICHTLINIE 2009/138/EG BEAUFSICHTIGTE VERSICHERUNGSGRUPPEN

Zellennummer

Element

31.12.(x – 4)

31.12.(x – 3)

31.12.(x – 2)

31.12.(x – 1)

ARTEN VON GRUPPEN

AG24

Zahl der Versicherungsgruppen, bei denen die Aufsichtsbehörde für die Gruppenaufsicht zuständig ist, einschließlich

 

 

 

 

AG24a

der Zahl der Tochterunternehmen von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen auf nationaler Ebene

 

 

 

 

AG24b

der Zahl der Tochterunternehmen von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen in anderen Mitgliedstaaten

 

 

 

 

AG24c

der Zahl der Tochterunternehmen von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen in Drittstaaten

 

 

 

 

AG24ca

davon Zahl der Tochterunternehmen von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen in gleichwertigen Drittstaaten

 

 

 

 

AG24cb

davon Zahl der Tochterunternehmen von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen in nichtgleichwertigen Drittstaaten

 

 

 

 

AG25

Zahl der Versicherungsgruppen, bei denen die Aufsichtsbehörde für die Gruppenaufsicht zuständig ist und das oberste Mutterversicherungs- oder -rückversicherungsunternehmen oder die oberste Mutterversicherungsholdinggesellschaft seinen bzw. ihren Sitz in der Union hat und ein Tochterunternehmen eines Unternehmens mit Sitz außerhalb der Union ist

 

 

 

 

AG26

Zahl der obersten Mutterversicherungs- oder -rückversicherungsunternehmen oder der obersten Mutterversicherungsholdinggesellschaften oder gemischten Mutterfinanzholdinggesellschaften, die gemäß Artikel 216 der Richtlinie 2009/138/EG der Gruppenaufsicht auf nationaler Ebene durch die Aufsichtsbehörde unterliegen, einschließlich

 

 

 

 

AG26a

des Namens dieser Unternehmen oder Holdinggesellschaften

 

 

 

 

AG26b

der Zahl seiner bzw. ihrer Versicherungs- und Rückversicherungstochterunternehmen auf nationaler Ebene

 

 

 

 

AG26c

der Zahl seiner bzw. ihrer Versicherungs- und Rückversicherungstochterunternehmen in anderen Mitgliedstaaten

 

 

 

 

AG26d

der Zahl seiner bzw. ihrer Versicherungs- und Rückversicherungstochterunternehmen in Drittstaaten

 

 

 

 

AG26da

davon Zahl seiner bzw. ihrer Versicherungs- und Rückversicherungstochterunternehmen in gleichwertigen Drittstaaten

 

 

 

 

AG26db

davon Zahl seiner bzw. ihrer Versicherungs- und Rückversicherungstochterunternehmen in nichtgleichwertigen Drittstaaten

 

 

 

 

AG27

Zahl der obersten Mutterversicherungs- oder -rückversicherungsunternehmen oder der obersten Mutterversicherungsholdinggesellschaften, die gemäß Artikel 216 der Richtlinie 2009/138/EG der Gruppenaufsicht auf nationaler Ebene durch die Aufsichtsbehörde unterliegen und gemäß Artikel 217 der Richtlinie 2009/138/EG ein verbundenes Unternehmen haben, bei dem es sich ebenfalls um ein oberstes Mutterunternehmen auf nationaler Ebene handelt

 

 

 

 

AG28

Zahl der grenzübergreifenden Versicherungsgruppen, bei denen die Aufsichtsbehörde für die Gruppenaufsicht zuständig ist

 

 

 

 

RECHNUNGSLEGUNGSVERFAHREN UND EIGENMITTEL DER VERSICHERUNGSGRUPPEN

AG29

Zahl der Versicherungsgruppen, denen gemäß Artikel 220 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG gestattet wurde, für die Berechnung der Solvabilität der Gruppe die Methode 2 oder eine Kombination aus den Methoden 1 und 2 anzuwenden

 

 

 

 

AG30

Gesamtbetrag der anrechnungsfähigen Eigenmittel der Versicherungsgruppen, bei denen die Aufsichtsbehörde für die Gruppenaufsicht zuständig ist

 

 

 

 

AG30a

Gesamtbetrag der anrechnungsfähigen Eigenmittel der Versicherungsgruppen, bei denen die Aufsichtsbehörde für die Gruppenaufsicht zuständig ist, berechnet gemäß der Methode 1 nach Artikel 230 Absatz 1 der Richtlinie 2009/138/EG

 

 

 

 

AG30b

Gesamtbetrag der anrechnungsfähigen Eigenmittel der Versicherungsgruppen, bei denen die Aufsichtsbehörde für die Gruppenaufsicht zuständig ist, berechnet gemäß der Methode 2 nach Artikel 233 der Richtlinie 2009/138/EG

 

 

 

 

AG30c

Gesamtbetrag der anrechnungsfähigen Eigenmittel der Versicherungsgruppen, bei denen die Aufsichtsbehörde für die Gruppenaufsicht zuständig ist, berechnet gemäß einer Kombination der Methoden 1 und 2 nach Artikel 220 der Richtlinie 2009/138/EG

 

 

 

 

SOLVENZKAPITALANFORDERUNG DER VERSICHERUNGSGRUPPEN

AG31

Gesamtbetrag der Solvenzkapitalanforderung der Versicherungsgruppen, bei denen die Aufsichtsbehörde für die Gruppenaufsicht zuständig ist

 

 

 

 

AG31a

Gesamtbetrag der Solvenzkapitalanforderung der Versicherungsgruppen, bei denen die Aufsichtsbehörde für die Gruppenaufsicht bezüglich der Solvenzkapitalanforderung der Gruppen zuständig ist, berechnet gemäß der Methode 1 nach Artikel 230 Absatz 1 der Richtlinie 2009/138/EG

 

 

 

 

AG31b

Gesamtbetrag der Solvenzkapitalanforderung der Versicherungsgruppen, bei denen die Aufsichtsbehörde für die Gruppenaufsicht bezüglich der Solvenzkapitalanforderung der Gruppen zuständig ist, berechnet gemäß der Methode 2 nach Artikel 233 Absatz 1 der Richtlinie 2009/138/EG

 

 

 

 

AG31c

Gesamtbetrag der Solvenzkapitalanforderung der Versicherungsgruppen, bei denen die Aufsichtsbehörde für die Gruppenaufsicht bezüglich der Solvenzkapitalanforderung der Gruppen zuständig ist, berechnet gemäß einer Kombination der Methoden 1 und 2

 

 

 

 

INTERNE MODELLE DER VERSICHERUNGSGRUPPEN

AG32a

Zahl der Versicherungsgruppen, bei denen die Aufsichtsbehörde für die Gruppenaufsicht zuständig ist und die für die Berechnung der Solvenzkapitalanforderungen der Gruppe ein genehmigtes internes Vollmodell verwenden

 

 

 

 

AG32aa

davon Genehmigungen nach Artikel 230 der Richtlinie 2009/138/EG

 

 

 

 

AG32ab

davon Genehmigungen nach Artikel 231 der Richtlinie 2009/138/EG

 

 

 

 

AG32b

Zahl der Versicherungsgruppen, bei denen die Aufsichtsbehörde für die Gruppenaufsicht zuständig ist und die für die Berechnung der Solvenzkapitalanforderungen der Gruppe ein genehmigtes internes Partialmodell verwenden

 

 

 

 

AG32ba

davon Genehmigungen nach Artikel 230 der Richtlinie 2009/138/EG

 

 

 

 

AG32bb

davon Genehmigungen nach Artikel 231 der Richtlinie 2009/138/EG

 

 

 

 

MELDEBOGEN C FÜR DIE OFFENLEGUNG QUANTITATIVER AGGREGIERTER STATISTISCHER DATEN ÜBER DIE AUFSICHTSBEHÖRDE

Zellennummer

Element

31.12.(x – 4)

31.12.(x – 3)

31.12.(x – 2)

31.12.(x – 1)

MITARBEITER DER AUFSICHTSBEHÖRDE

B1b

Zahl der Mitarbeiter zum Ende des Kalenderjahrs

 

 

 

 

PRÜFUNGEN VOR ORT

B2a

Gesamtzahl der Prüfungen vor Ort im Rahmen der Einzel- und der Gruppenaufsicht

 

 

 

 

B2aa

davon Zahl der regelmäßigen Prüfungen

 

 

 

 

B2ab

davon Zahl der Ad-hoc-Prüfungen

 

 

 

 

B2ac

davon Zahl der Dritten übertragenen Prüfungen vor Ort

 

 

 

 

B2ad

davon Zahl der Prüfungen vor Ort im Rahmen der Gruppenaufsicht, die gemeinsam mit anderen Mitgliedern des Aufsichtskollegiums der Gruppe durchgeführt wurden

 

 

 

 

B2ae

davon Gesamtzahl der Prüfungen, die zur Überprüfung und Bewertung des Rückgriffs der Unternehmen auf externe Ratings durchgeführt werden

 

 

 

 

B2b

Gesamtzahl der auf Prüfungen vor Ort im Rahmen der Einzel- und der Gruppenaufsicht verwendeten Manntage

 

 

 

 

B3

Zahl der formellen Überprüfungen im Rahmen der Einzel- und der Gruppenaufsicht mit Blick auf die kontinuierliche Übereinstimmung der internen Voll- und Partialmodelle

 

 

 

 

B3a

davon Gesamtzahl der Überprüfungen, die zur Überprüfung und Bewertung des Vertrauens der Unternehmen auf externe Ratings durchgeführt werden

 

 

 

 

INTERNE MODELLE

B4a

Zahl der von Einzelunternehmen zur Genehmigung vorgelegten internen Voll- und Partialmodelle

 

 

 

 

B4aa

davon Zahl der von Einzelunternehmen zur Genehmigung vorgelegten internen Voll- und Partialmodelle, die auf Kreditrisiko im Zusammenhang mit Marktrisiko und Gegenparteiausfallrisiko anwendbar sind

 

 

 

 

B4b

Zahl der genehmigten internen Voll- und Partialmodelle von Einzelunternehmen

 

 

 

 

B4ba

davon Zahl der internen Voll- und Partialmodelle von Einzelunternehmen, die auf Kreditrisiko im Zusammenhang mit Marktrisiko und Gegenparteiausfallrisiko anwendbar sind

 

 

 

 

B4c

Zahl der von Gruppen zur Genehmigung vorgelegten internen Voll- und Partialmodelle

 

 

 

 

B4ca

davon Zahl der von Gruppen zur Genehmigung vorgelegten internen Voll- und Partialmodelle, die auf Kreditrisiko im Zusammenhang mit Marktrisiko und Gegenparteiausfallrisiko anwendbar sind

 

 

 

 

B4d

Zahl der genehmigten internen Voll- und Partialmodelle von Gruppen

 

 

 

 

B4da

davon Zahl der internen Voll- und Partialmodelle von Gruppen, die auf Kreditrisiko im Zusammenhang mit Marktrisiko und Gegenparteiausfallrisiko anwendbar sind

 

 

 

 

AUFSICHTSMASSNAHMEN UND -BEFUGNISSE

B5a

Zahl der gemäß Artikel 110 der Richtlinie 2009/138/EG getroffenen korrigierenden Maßnahmen

 

 

 

 

B5b

Zahl der gemäß Artikel 117 der Richtlinie 2009/138/EG getroffenen korrigierenden Maßnahmen

 

 

 

 

B5c

Zahl der gemäß Artikel 119 der Richtlinie 2009/138/EG getroffenen korrigierenden Maßnahmen

 

 

 

 

B5ca

davon Zahl der korrigierenden Maßnahmen, die aufgrund einer Abweichung des Risikoprofils des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens in Bezug auf das Kreditrisiko getroffen wurden

 

 

 

 

B5d

Zahl der gemäß Artikel 137 der Richtlinie 2009/138/EG getroffenen korrigierenden Maßnahmen

 

 

 

 

B5e

Zahl der gemäß Artikel 138 der Richtlinie 2009/138/EG getroffenen korrigierenden Maßnahmen

 

 

 

 

B5f

Zahl der gemäß Artikel 139 der Richtlinie 2009/138/EG getroffenen korrigierenden Maßnahmen

 

 

 

 

B6

Zahl der entzogenen Zulassungen

 

 

 

 

B7

Zahl der Zulassungen, die Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen erteilt wurden

 

 

 

 

B9

Zahl der bei den Aufsichtsbehörden eingegangenen Anträge auf Anwendung der Matching-Anpassungen nach Artikel 77b der Richtlinie 2009/138/EG

 

 

 

 

B9a

Zahl der genehmigten Anträge auf Anwendung der Matching-Anpassungen nach Artikel 77b der Richtlinie 2009/138/EG

 

 

 

 

B10

Zahl der bei den Aufsichtsbehörden eingegangenen Anträge auf Anwendung der Volatilitätsanpassung nach Artikel 77d der Richtlinie 2009/138/EG

 

 

 

 

B10a

davon Zahl der genehmigten Anträge auf Anwendung der Volatilitätsanpassung nach Artikel 77d der Richtlinie 2009/138/EG

 

 

 

 

B11a

Zahl der gemäß Artikel 138 Absatz 4 der Richtlinie 2009/138/EG gewährten Fristverlängerungen

 

 

 

 

B11b

Durchschnittlicher Zeitraum der gemäß Artikel 138 Absatz 4 der Richtlinie 2009/138/EG gewährten Fristverlängerungen

 

 

 

 

B12

Zahl der gemäß Artikel 304 der Richtlinie 2009/138/EG erteilten Ermächtigungen

 

 

 

 

B13

Zahl der bei der Aufsichtsbehörde eingegangenen Anträge auf vorübergehende Anpassung der risikofreien Zinskurve nach Artikel 308c der Richtlinie 2009/138/EG

 

 

 

 

B13a

davon Zahl der genehmigten Anträge auf vorübergehende Anpassung der risikofreien Zinskurve nach Artikel 308c der Richtlinie 2009/138/EG

 

 

 

 

B13b

Zahl der Entscheidungen zum Entzug der Genehmigung der Übergangsmaßnahme nach Artikel 308e der Richtlinie 2009/138/EG

 

 

 

 

B14

Zahl der bei der Aufsichtsbehörde eingegangenen Anträge auf Anwendung der Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen nach Artikel 308d der Richtlinie 2009/138/EG

 

 

 

 

B14a

davon Zahl der genehmigten Anträge auf Anwendung der Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen nach Artikel 308d der Richtlinie 2009/138/EG

 

 

 

 

AUFSICHTSKOLLEGIEN

B15a

Zahl der Sitzungen von Aufsichtskollegien, an denen die Aufsichtsbehörde als Mitglied teilgenommen hat

 

 

 

 

B15b

Zahl der Sitzungen von Aufsichtskollegien, bei denen die Aufsichtsbehörde im Rahmen der Gruppenaufsicht den Vorsitz geführt hat

 

 

 

 

GENEHMIGUNGEN VON EIGENMITTELN

B16a

Zahl der bei der Aufsichtsbehörde eingegangenen Anträge auf Genehmigung ergänzender Eigenmittel

 

 

 

 

B16aa

davon Zahl der genehmigten Anträge auf Genehmigung ergänzender Eigenmittel

 

 

 

 

B17

Zahl der bei der Aufsichtsbehörde eingegangenen Anträge auf Genehmigung der Beurteilung und der Einstufung der Eigenmittelbestandteile, die nicht Gegenstand der in den Artikeln 69, 72, 74, 76 und 78 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 aufgeführten Listen sind

 

 

 

 

B17a

davon Zahl der genehmigten Anträge auf Genehmigung der Beurteilung und der Einstufung der Eigenmittelbestandteile, die nicht Gegenstand der in den Artikeln 69, 72, 74, 76 und 78 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 aufgeführten Listen sind

 

 

 

 

VERGLEICHENDE ANALYSEN („PEER REVIEWS“)

B18a

Zahl der von der EIOPA durchgeführten vergleichenden Analysen („Peer Reviews“) nach Artikel 30 der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010, an denen die Aufsichtsbehörde mitgearbeitet hat

 

 

 

 

MELDEBOGEN D FÜR DIE OFFENLEGUNG QUALITATIVER AGGREGIERTER STATISTISCHER DATEN ÜBER DIE AUFSICHTSBEHÖRDE

Die Angaben sind gegliedert nach den nachstehend aufgeführten Überschriften auszuweisen. Unter jeder Überschrift sind die Daten der vier vorangegangenen Jahre offen zu legen.

B1a– Struktur der Aufsichtsbehörde

B8a– Kriterien für die Verwendung von Kapitalaufschlägen

B8b– Kriterien für die Berechnung von Kapitalaufschlägen

B8c– Kriterien für die Aufhebung von Kapitalaufschlägen

B16b– Hauptmerkmale der genehmigten Posten ergänzender Eigenmittel

B17b– Hauptmerkmale der genehmigten Eigenmittelbestandteile, die nicht Gegenstand der in den Artikeln 69, 72, 74, 76 und 78 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 aufgeführten Listen sind

B17c– Methode der Beurteilung und Einstufung der genehmigten Eigenmittelbestandteile, die nicht Gegenstand der in den Artikeln 69, 72, 74, 76 und 78 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 aufgeführten Listen sind

B18b– Umfang der von der EIOPA durchgeführten vergleichenden Analysen („Peer Reviews“) nach Artikel 30 der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010, an denen die Aufsichtsbehörde mitgearbeitet hat


(1)  Die Daten über die Solvenzkapitalanforderung, aufgeschlüsselt nach Modul und Untermodul, beinhalten keine Informationen über Unternehmen mit Sonderverbänden oder Matching-Adjustment-Portfolios, da die Daten über die Solvenzkapitalanforderung aufgrund der Berechnungsweise lediglich auf Unternehmensebene zur Verfügung stehen.