Artikel 5
Dokumentation
Die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen dokumentieren Folgendes:
a) |
die Art und Weise, in der die zusätzlichen Bewertungen durchgeführt werden, und die Ergebnisse dieser Bewertungen; |
b) |
den Grad der Berücksichtigung der Ergebnisse der zusätzlichen Bewertungen bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen und der Solvenzkapitalanforderung. |