Aktualisiert 05/02/2025
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Artikel 6 - Durchführungsverordnung 2015/461

Artikel 6

Mitteilung der Entscheidung

(1)   Wenn eine endgültige Entscheidung erzielt wurde, teilt die für die Gruppenaufsicht zuständige Behörde dem Antragsteller die Entscheidung umgehend mit.

(2)   Wurde die Erlaubnis zur Verwendung des gruppeninternen Modells erteilt, nimmt die für die Gruppenaufsicht zuständige Behörde folgende Angaben in die Entscheidung auf:

a)

ob es sich bei der Entscheidung um eine gemeinsame Entscheidung gemäß Artikel 231 Absatz 5 der Richtlinie 2009/138/EG handelt oder ob die für die Gruppenaufsicht zuständige Behörde gemäß Artikel 231 Absatz 6 der Richtlinie 2009/138/EG selbst über den Antrag entschieden hat;

b)

die Begründung der Entscheidung;

c)

die Namen der verbundenen Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des internen Modells zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderung für die Gruppe einbezogen sind;

d)

die Namen der verbundenen Unternehmen, die ihre Solvenzkapitalanforderung anhand des gruppeninternen Modells berechnen dürfen;

e)

gegebenenfalls die Risiken und Hauptgeschäftsbereiche innerhalb des Anwendungsbereichs eines internen Partialmodells;

f)

das Startdatum, ab dem die unter den Buchstaben c und d genannten Solvenzkapitalanforderungen anhand des gruppeninternen Modells berechnet werden;

g)

gegebenenfalls die Bedingungen, an die die Erlaubnis zur Verwendung des gruppeninternen Modells geknüpft ist, und die Begründung dieser Bedingungen;

h)

gegebenenfalls die Vorgabe, dass das Unternehmen einen Plan einschließlich Beschreibung und Zeitrahmen entwickeln und vorlegen muss, der die Ausdehnung des Anwendungsbereichs des internen Modells vorsieht;

i)

gegebenenfalls die Integrationsmethode, die für die Integration des internen Partialmodells in die Standardformel zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderung genehmigt wurde.

(3)   Wird der Antrag auf Verwendung eines gruppeninternen Modells abgelehnt, versieht die für die Gruppenaufsicht zuständige Behörde die Entscheidung mit einer kurzen Beschreibung der Teile oder Aspekte des internen Modells, die die Anforderungen an die Verwendung eines gruppeninternen Modells nicht erfüllen, und gibt genau an, welchen Anforderungen nicht entsprochen wird. In der Mitteilung wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Ablehnung nichts darüber aussagt, ob andere Anforderungen als erfüllt bewertet wurden.