Aktualisiert 18/10/2024
In Kraft

Fassung vom: 01/04/2020
Änderungen
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Artikel 25 - Inkrafttreten und Anwendung

Artikel 25

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 13. Oktober 2016.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.