Aktualisiert 22/10/2024
In Kraft

Fassung vom: 19/01/2023
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 3 - Einheitliches elektronisches Berichtsformat

Artikel 3

Einheitliches elektronisches Berichtsformat

Emittenten haben ihre gesamten Jahresfinanzberichte im XHTML-Format zu erstellen.