Aktualisiert 22/10/2024
In Kraft

Fassung vom: 19/01/2023
Änderungen
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ANHANG III

ANHANG III

Anzuwendende Inline XBRL-Spezifikationen

1. Die Emittenten stellen sicher, dass das Inline XBRL-Instanzdokument nach der Inline XBRL 1.1-Spezifikation valide und mit dem XBRL Units Registry konform ist.

2. Die Emittenten stellen sicher, dass ihre XBRL-Erweiterungstaxonomie nach der XBRL 2.1-Spezifikation und der XBRL Dimensions 1.0-Spezifikation valide ist.

3. Die Emittenten reichen das Inline XBRL-Instanzdokument und die Dateien ihrer Erweiterungstaxonomie als ein einziges Berichtspaket ein, in dem die XBRL-Taxonomiedateien gemäß den Spezifikationen für Taxonomiepakete (Taxonomy Packages specifications) verpackt sind.

4. Die Emittenten stellen sicher, dass sowohl das XBRL-Instanzdokument als auch ihre Erweiterungstaxonomie den Anforderungen der Regeln für die Auszeichnung und Einreichung in Anhang IV entsprechen.