Aktualisiert 21/12/2024
In Kraft

Fassung vom: 09/04/2021
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 26a beruht oder ihn konkretisiert.
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Artikel 26a - Einfache, transparente und standardisierte Bilanzverbriefungen

Artikel 26a

Einfache, transparente und standardisierte Bilanzverbriefungen

(1)  
Synthetische Verbriefungen, die die Anforderungen der Artikel 26b bis 26e erfüllen, gelten als STS-Bilanzverbriefungen.
(2)  
EBA kann in enger Zusammenarbeit mit der ESMA und der EIOPA gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 Leitlinien und Empfehlungen zur harmonisierten Auslegung und Anwendung der Anforderungen der Artikel 26b bis 26e dieser Verordnung annehmen.