Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 10/01/2024
Änderungen
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Artikel 8 - Verordnung 2015/760 (ELTIF-Verordnung)

Artikel 8

Teilfonds

Umfasst ein ELTIF mehr als einen Teilfonds, so wird für die Zwecke dieses Kapitels jeder Teilfonds als eigener ELTIF angesehen.