Artikel 3
Zulassung und öffentliches Zentralregister
Die ESMA führt ein aktuelles öffentliches Zentralregister, in dem für jeden nach dieser Verordnung zugelassenen ELTIF Folgendes erfasst ist:
die Rechtsträgerkennung (LEI) und die nationale Kennung des ELTIF, sofern verfügbar;
der Name und die Anschrift des Verwalters des ELTIF sowie, sofern verfügbar, die LEI dieses Verwalters;
die ISIN-Codes des ELTIF und jeder einzelnen Anteilsklasse, sofern verfügbar;
die LEI des Master-ELTIF, sofern verfügbar;
die LEI des Feeder-ELTIF, sofern verfügbar;
die Mitgliedstaaten, in denen der ELTIF vertrieben wird;
Angaben dazu, ob der ELTIF an Kleinanleger oder ausschließlich an professionelle Anleger vertrieben werden kann;
das Datum der Zulassung des ELTIF;
das Datum, an dem der Vertrieb des ELTIF begonnen hat;
das Datum der letzten Aktualisierung der Informationen über den ELTIF durch die ESMA.
Das öffentliche Zentralregister wird in elektronischer Form zugänglich gemacht.