Aktualisiert 07/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 01/05/2024
Änderungen (3)
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 47a beruht oder ihn konkretisiert.
Suche im Rechtsakt

Artikel 47a - Aufgeschobener Netto-Zahlungsausgleich

Achtung! Dieser Artikel wird am 17/01/2026 geändert. Bitte konsultieren Sie die Verordnung 2023/2845, um die Änderungen einzusehen, die an dem nachstehenden Artikel vorgenommen werden.

Artikel 47a

(3)  
Die ESMA arbeitet in enger Zusammenarbeit mit der EBA und den Mitgliedern des ESZB Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, in denen die Einzelheiten der Messung, Überwachung, Steuerung und Meldung der Kredit- und Liquiditätsrisiken durch Zentralverwahrer in Bezug auf den aufgeschobenen Netto-Zahlungsausgleich festgelegt werden.

Die ESMA übermittelt der Kommission diese Entwürfe technischer Regulierungsstandards bis zum 17. Januar 2025.

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, die technischen Regulierungsstandards im Sinne von Unterabsatz 1 gemäß dem in den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 festgelegten Verfahren zur Ergänzung dieser Verordnung zu erlassen.