TITEL III - TRANSPARENZ FÜR SYSTEMATISCHE INTERNALISIERER UND WERTPAPIERFIRMEN, DIE OTC HANDELN, UND TICK-GRÖßEN-SYSTEM FÜR SYSTEMATISCHE INTERNALISIERER (Artikel 14-23a)Artikel 14 - Verpflichtung der systematischen Internalisierer zur Offenlegung von verbindlichen Kursofferten für Aktien, Aktienzertifikate, börsengehandelte Fonds, Zertifikate und andere vergleichbare Finanzinstrumente RTSQ&AArtikel 15 - Ausführung von Kundenaufträgen ITSDAQ&AGLArtikel 16 - Pflichten der zuständigen Behörden Q&AArtikel 17 - Zugang zu Kursofferten DAQ&AArtikel 17a - Tick-Größen Q&AArtikel 18 - Verpflichtung der systematischen Internalisierer zur Veröffentlichung verbindlicher Kursofferten in Bezug auf Schuldverschreibungen, strukturierte Finanzprodukte, Emissionszertifikate und Derivate [aufgehoben] DAQ&AGLArtikel 19 - Überwachung durch die ESMA [aufgehoben] DAQ&AArtikel 20 - Veröffentlichungen von Wertpapierfirmen — einschließlich systematischer Internalisierer — nach dem Handel betreffend Aktien, Aktienzertifikate, börsengehandelte Fonds, Zertifikate und andere vergleichbare Finanzinstrumente RTSQ&AArtikel 21 - Veröffentlichungen von Wertpapierfirmen nach dem Handel in Bezug auf Schuldverschreibungen, strukturierte Finanzprodukte, Emissionszertifikate und Derivate RTSQ&AArtikel 21a - Benannte veröffentlichende Einrichtungen Q&AArtikel 22 - Bereitstellung von Informationen für Transparenz- und andere Berechnungen RTSQ&AArtikel 22a - Übermittlung von Daten an den Bereitsteller konsolidierter Datenticker RTSQ&AArtikel 22b - Die Qualität der Daten RTSQ&AArtikel 22c - Synchronisierung von im Geschäftsverkehr verwendeten Uhren RTSQ&AArtikel 23 - Handelspflichten für Wertpapierfirmen RTSIAQ&AArtikel 23a - Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal Q&A
TITEL VIII - ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN UND TÄTIGKEITEN DURCH DRITTLANDFIRMEN INFOLGE EINER GLEICHWERTIGKEITSENTSCHEIDUNG ODER OHNE ZWEIGNIEDERLASSUNG (Artikel 46-49)