Aktualisiert 22/10/2024
In Kraft

Fassung vom: 28/03/2024
Änderungen (1)
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 16 beruht oder ihn konkretisiert.
Suche im Rechtsakt

Artikel 16 - Pflichten der zuständigen Behörden

Artikel 16

Pflichten der zuständigen Behörden

Die zuständigen Behörden überprüfen, ob systematische Internalisierer die Bedingungen für die Auftragsausführung gemäß Artikel 15 Absatz 1 und die Bedingungen für eine Kursverbesserung gemäß Artikel 15 Absatz 2 erfüllen.