Aktualisiert 14/01/2025
In Kraft

Fassung vom: 30/12/2024
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Artikel 62 - Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 62

Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke dieser Richtlinie geschieht unter Einhaltung der Richtlinie 95/46/EG sowie gegebenenfalls der Verordnung (EG) Nr. 45/2001.