Aktualisiert 14/01/2025
In Kraft

Fassung vom: 30/12/2024
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 54a beruht oder ihn konkretisiert.
Suche im Rechtsakt

Artikel 54a

Artikel 54a

Artikel 53 und 54 berühren nicht die dem Europäischen Parlament gemäß Artikel 226 AEUV eingeräumten Prüfungsrechte.