Aktualisiert 13/11/2024
In Kraft

Fassung vom: 12/08/2022
Änderungen
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Artikel 91 - Inkrafttreten

Artikel 91

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.