Artikel 90
Personal und Ressourcen der ESMA
Die ESMA beurteilt bis zum 2. Januar 2022 den Personal- und Ressourcenbedarf, der sich aus der Wahrnehmung der ihr gemäß der vorliegenden Verordnung übertragenen Aufgaben und Befugnisse ergibt, und übermittelt dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission einen Bericht.