Artikel 90
Personal und Ressourcen der ESMA
Bis zum 25. Dezember 2027 bewertet die ESMA ihren Personal- und Ressourcenbedarf für die Wahrnehmung der aus dieser Verordnung erwachsenden Befugnisse und Aufgaben und legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission einen Bericht vor.