Aktualisiert 13/11/2024
In Kraft

Fassung vom: 12/08/2022
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Artikel 90 - Personal und Ressourcen der ESMA

Artikel 90

Personal und Ressourcen der ESMA

Die ESMA beurteilt bis zum 2. Januar 2022 den Personal- und Ressourcenbedarf, der sich aus der Wahrnehmung der ihr gemäß der vorliegenden Verordnung übertragenen Aufgaben und Befugnisse ergibt, und übermittelt dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission einen Bericht.