Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 12/08/2022
Änderungen
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Artikel 24c - Beschlussfassung im CCP-Aufsichtsausschuss

Artikel 24c

Beschlussfassung im CCP-Aufsichtsausschuss

Der CCP-Aufsichtsausschuss fasst seine Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzes den Ausschlag.