Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 14/11/2017
Änderungen
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Artikel 20 - Verordnung 66/2010 (EU-Umweltzeichen-Verordnung)

Artikel 20

Inkrafttreten

Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach dem Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.