Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 14/11/2017
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ANHANG II - Verordnung 66/2010 (EU-Umweltzeichen-Verordnung)

ANHANG II

Muster für das EU-Umweltzeichen

Das EU-Umweltzeichen entspricht dem nachstehenden Muster:

Muster:

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Fakultatives Muster mit Textfeld (die Möglichkeit der Verwendung des Textfelds und der dort eingefügte Text wird in den relevanten Produktgruppenkriterien festgelegt):

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Die Registriernummer des EU-Umweltzeichens erscheint ebenfalls auf dem Produkt. Sie wird wie folgt angegeben:

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Hierbei steht „xxxx“ für das Land der Registrierung, „yyy“ für die Produktgruppe und „zzzzz“ für die Nummer, die die zuständige Stelle vergeben hat.

Die Europäische Kommission wird nach Anhörung des EU-Ausschusses für das Umweltzeichen weitere Vorgaben zur Gestaltung und Verwendung des Logos des EU-Umweltzeichens in einem eigenen Dokument festhalten.