Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 14/11/2017
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 17 beruht oder ihn konkretisiert.
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Artikel 17 - Verordnung 66/2010 (EU-Umweltzeichen-Verordnung)

Artikel 17

Sanktionen

Die Mitgliedstaaten legen für Verstöße gegen diese Verordnung Sanktionen fest und treffen alle zu ihrer Anwendung erforderlichen Maßnahmen. Die Sanktionen müssen wirksam, angemessen und abschreckend sein. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission diese Vorschriften unverzüglich mit und melden ihr spätere Änderungen unverzüglich.