Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 17/01/2025
Änderungen
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Artikel 205 - Richtlinie 2009/138/EG (Solvency II-Richtlinie)

Artikel 205

Aufhebung des Kumulierungsverbots

Die Mitgliedstaaten heben alle Vorschriften auf, die die Kumulierung der Rechtsschutzversicherung mit anderen Versicherungszweigen in ihrem Hoheitsgebiet untersagen.