Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 17/01/2025
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 203 beruht oder ihn konkretisiert.
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Artikel 203 - Richtlinie 2009/138/EG (Solvency II-Richtlinie)

Artikel 203

Schiedsverfahren

Die Mitgliedstaaten sehen zur Regelung etwaiger Streitfälle zwischen dem Rechtsschutzversicherer und dem Versicherten unbeschadet eines durch die einzelstaatlichen Vorschriften gegebenenfalls vorgesehenen Rechts auf die Einlegung von Rechtsmitteln ein Schiedsverfahren oder ein anderes Verfahren vor, das vergleichbare Garantien für die Objektivität bietet.

In dem Versicherungsvertrag wird dem Versicherten das Recht eingeräumt, ein solches Verfahren in Anspruch zu nehmen.