Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 17/01/2025
Änderungen
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Artikel 196 - Richtlinie 2009/138/EG (Solvency II-Richtlinie)

Artikel 196

Zusammenarbeit bei der Anwendung

Die Kommission und die Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten arbeiten eng zusammen, um etwaige Schwierigkeiten bei der Anwendung dieses Abschnitts zu prüfen.

Im Rahmen dieser Zusammenarbeit werden insbesondere etwaige Praktiken untersucht, die ein Hinweis darauf sein könnten, dass das führende Versicherungsunternehmen die ihm nach der Praxis der Mitversicherung zufallende Rolle nicht übernimmt oder zur Deckung der Risiken eine Beteiligung mehrerer Versicherer offensichtlich nicht erforderlich ist.