Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 17/01/2025
Änderungen
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Artikel 195 - Richtlinie 2009/138/EG (Solvency II-Richtlinie)

Artikel 195

Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden

Zur Umsetzung dieses Abschnitts liefern sich die Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten im Rahmen der in Titel I Kapitel IV Abschnitt 5 vorgesehenen Zusammenarbeit gegenseitig alle erforderlichen Informationen.