Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 17/01/2025
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 178 beruht oder ihn konkretisiert.
Suche im Rechtsakt

Artikel 178 - Richtlinie 2009/138/EG (Solvency II-Richtlinie)

Artikel 178

Anwendbares Recht

Mitgliedstaaten, die nicht der Verordnung (EG) Nr. 593/2008/EG unterliegen, wenden die Bestimmungen dieser Verordnung an, um festzustellen, welche Rechtsvorschriften auf Versicherungsverträge anzuwenden sind, die unter Artikel 7 jener Verordnung fallen.