Delegierte Verordnung (EU) 2024/1503 der Kommission vom 22. Februar 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Präzisierung der Gebühren, die die Europäische Bankenaufsichtsbehörde Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token und Emittenten signifikanter E-Geld-Token in Rechnung stellt