Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft seit 19/06/2024

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (3)
30/05/2024
Delegierte Verordnung 2024/1503 veröffentlicht im ABl.
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Delegierte Verordnung 2024/1503

Delegierte Verordnung (EU) 2024/1503 der Kommission vom 22. Februar 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Präzisierung der Gebühren, die die Europäische Bankenaufsichtsbehörde Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token und Emittenten signifikanter E-Geld-Token in Rechnung stellt

ErwägungsgründeArtikel 1 - Schätzung der Aufwendungen, die der EBA durch Erfüllung ihrer Aufsichtsaufgaben entstehenArtikel 2 - Methode zur Berechnung der jährlichen AufsichtsgebührArtikel 3 - Anpassung der GebührenArtikel 4 - Zahlung der jährlichen AufsichtsgebührenArtikel 5 - Kostenerstattung an zuständige BehördenArtikel 6 - Inkrafttreten