Aktualisiert 26/04/2025
In Kraft seit 12/03/2025

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (4)
20/02/2025
Delegierte Verordnung 2025/301 veröffentlicht im ABl.
17/07/2024
JC 2024 33
Finaler Entwurf veröffentlicht
17/07/2024
JC 2024 33
Finaler Entwurf veröffentlicht
17/07/2024
JC 2024 33
Finaler Entwurf veröffentlicht
08/12/2023
JC/2023/70
Konsultation veröffentlicht
27/11/2023
JC/2023/70
Konsultation veröffentlicht
27/11/2023
JC/2023/70
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2025/301

Delegierte Verordnung (EU) 2025/301 der Kommission vom 23. Oktober 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung des Inhalts und der Fristen für die Erstmeldung, die Zwischenmeldung und die Abschlussmeldung schwerwiegender IKT-bezogener Vorfälle sowie des Inhalts der freiwilligen Meldung erheblicher Cyberbedrohungen

ErwägungsgründeArtikel 1 - Allgemeine Informationen, die in Erstmeldungen sowie in Zwischen- und Abschlussmeldungen schwerwiegender IKT-bezogener Vorfälle enthalten sein müssen Q&AArtikel 2 - Spezifische Informationen, die in Erstmeldungen enthalten sein müssenArtikel 3 - Spezifische Informationen, die in Zwischenmeldungen enthalten sein müssenArtikel 4 - Spezifische Informationen, die in Abschlussmeldungen enthalten sein müssenArtikel 5 - Fristen für die Erst-, Zwischen- und Abschlussmeldung Q&AArtikel 6 - Inhalt der freiwilligen Meldung erheblicher Cyberbedrohungen Q&AArtikel 7 - Inkrafttreten