Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 4 - Kritikalität oder Bedeutung der Funktionen

Artikel 4

Kritikalität oder Bedeutung der Funktionen

Bei der Prüfung des in Artikel 31 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2022/2554 festgelegten Kriteriums führen die Europäischen Aufsichtsbehörden ihre Bewertung anhand des folgenden Unterkriteriums der „Stufe 2“ durch:

Unterkriterium 3.1: Die letztlich vom selben IKT-Drittdienstleister erbrachten IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen von Finanzunternehmen sind für die Tätigkeiten der Finanzunternehmen von kritischer Bedeutung.