Aktualisiert 18/09/2024
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Artikel 1 - Anlaufstelle

Artikel 1

Anlaufstelle

Die ESMA teilt den zuständigen Behörden die Kontaktdaten (einschließlich der elektronischen Adresse) mit, die für Mitteilungen gemäß Artikel 28 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) 2020/1503 zu verwenden sind.