ANHANG II
Vorlage für die Mitteilungen nach Artikel 28 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2020/1503
ABSCHNITT A
Allgemeine Informationen
Datum der Mitteilung:
VON:
Mitgliedstaat:
Zuständige Behörde:
Offizielle Anschrift:
Angaben zu der Person, die für die Mitteilung verantwortlich ist:
Name:
Telefon:
E-Mail:
ABSCHNITT B
Angaben zu Änderungen an auf Marketingmitteilungen anzuwendenden nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Feld |
Unterfeld |
Beschreibung |
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1 |
Betrifft eine Mitteilung mehrere Änderungen an einer einzigen nationalen Rechts- oder Verwaltungsvorschrift, so sind die Unterfelder 1 bis 8 einmal unter Angabe aller diese nationale Maßnahme betreffenden Änderungen auszufüllen. Betrifft eine Mitteilung Änderungen an mehreren nationalen Maßnahmen, so sind die Angaben in den Unterfeldern 1 bis 8 für jede dieser geänderten nationalen Maßnahmen zu wiederholen und auszufüllen. |
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1 |
Art der nationalen Maßnahme |
Erläutern Sie bitte, ob es sich bei der mitgeteilten nationalen Maßnahme, die eine Rechts- oder eine Verwaltungsvorschrift ändert, um eine Rechts- oder eine Verwaltungsvorschrift handelt. |
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2 |
Offizieller Titel der mitgeteilten, für Marketingmitteilungen von Schwarmfinanzierungsdienstleistern geltenden nationalen Rechts- oder Verwaltungsvorschrift in der Originalsprache |
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3 |
Übersetzung des offiziellen Titels der unter Ziffer 2 genannten Rechts- und Verwaltungsvorschrift in eine in der internationalen Finanzwelt gebräuchlichen Sprache |
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4 |
Datum der Annahme der mitgeteilten Rechts- oder Verwaltungsvorschrift oder des mitgeteilten sonstigen Rechtsakts, auf deren bzw. dessen Grundlage sich die ursprünglich gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2020/1503 übermittelten Informationen ändern |
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5 |
Datum des Inkrafttretens der mitgeteilten Rechts- oder Verwaltungsvorschrift oder des mitgeteilten sonstigen Rechtsakts, auf deren bzw. dessen Grundlage sich die ursprünglich gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2020/1503 übermittelten Informationen ändern |
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6 |
Hyperlink zum entsprechenden Abschnitt der offiziellen Website des Mitgliedstaats, der den vollständigen Wortlaut der nationalen Rechts- oder Verwaltungsvorschrift oder des sonstigen Rechtsakts enthält |
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7 |
Zusammenfassung der gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2020/1503 mitgeteilten nationalen Rechts- oder Verwaltungsvorschrift in der aktualisierten, in diesem Formular mitgeteilten Fassung (in einer in der internationalen Finanzwelt gebräuchlichen Sprache) |
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8 |
Zusätzliche Angaben (optional) |
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