Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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ANHANG II

ANHANG II

Vorlage für die Mitteilungen nach Artikel 28 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2020/1503

ABSCHNITT A

Allgemeine Informationen

Datum der Mitteilung:

VON:

Mitgliedstaat:

Zuständige Behörde:

Offizielle Anschrift:

Angaben zu der Person, die für die Mitteilung verantwortlich ist:

Name:

Telefon:

E-Mail:

ABSCHNITT B

Angaben zu Änderungen an auf Marketingmitteilungen anzuwendenden nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften

Feld

Unterfeld

Beschreibung

1

Betrifft eine Mitteilung mehrere Änderungen an einer einzigen nationalen Rechts- oder Verwaltungsvorschrift, so sind die Unterfelder 1 bis 8 einmal unter Angabe aller diese nationale Maßnahme betreffenden Änderungen auszufüllen.

Betrifft eine Mitteilung Änderungen an mehreren nationalen Maßnahmen, so sind die Angaben in den Unterfeldern 1 bis 8 für jede dieser geänderten nationalen Maßnahmen zu wiederholen und auszufüllen.

1

Art der nationalen Maßnahme

Erläutern Sie bitte, ob es sich bei der mitgeteilten nationalen Maßnahme, die eine Rechts- oder eine Verwaltungsvorschrift ändert, um eine Rechts- oder eine Verwaltungsvorschrift handelt.

2

Offizieller Titel der mitgeteilten, für Marketingmitteilungen von Schwarmfinanzierungsdienstleistern geltenden nationalen Rechts- oder Verwaltungsvorschrift in der Originalsprache

 

3

Übersetzung des offiziellen Titels der unter Ziffer 2 genannten Rechts- und Verwaltungsvorschrift in eine in der internationalen Finanzwelt gebräuchlichen Sprache

 

4

Datum der Annahme der mitgeteilten Rechts- oder Verwaltungsvorschrift oder des mitgeteilten sonstigen Rechtsakts, auf deren bzw. dessen Grundlage sich die ursprünglich gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2020/1503 übermittelten Informationen ändern

 

5

Datum des Inkrafttretens der mitgeteilten Rechts- oder Verwaltungsvorschrift oder des mitgeteilten sonstigen Rechtsakts, auf deren bzw. dessen Grundlage sich die ursprünglich gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2020/1503 übermittelten Informationen ändern

 

6

Hyperlink zum entsprechenden Abschnitt der offiziellen Website des Mitgliedstaats, der den vollständigen Wortlaut der nationalen Rechts- oder Verwaltungsvorschrift oder des sonstigen Rechtsakts enthält

 

7

Zusammenfassung der gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2020/1503 mitgeteilten nationalen Rechts- oder Verwaltungsvorschrift in der aktualisierten, in diesem Formular mitgeteilten Fassung (in einer in der internationalen Finanzwelt gebräuchlichen Sprache)

 

8

Zusätzliche Angaben (optional)