Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 6 - Delegierte Verordnung 2023/1651

Artikel 6

Bewertung des liquiditätsrelevanten Reputationsrisikos

Die zuständigen Behörden bewerten, wie sich die folgenden Ereignisse im Zusammenhang mit einem Reputationsverlust auf das Liquiditätsrisiko der Wertpapierfirma auswirken können:

a)

der Marktzugang der Wertpapierfirma wird eingeschränkt;

b)

die Refinanzierungsquellen der Wertpapierfirma werden durch ihre Gegenparteien eingeschränkt;

c)

die Markt-Gegenparteien schränken ihre Risikopositionen in außerbörslichen Geschäften gegenüber der Wertpapierfirma ein.