Artikel 6
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am fünften Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 13. August 2021
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula VON DER LEYEN