Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft seit 12/12/2021

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (2)
07/12/2021
Delegierte Verordnung 2021/2154 veröffentlicht im ABl.
21/01/2021
EBA/RTS/2021/02
Finaler Entwurf veröffentlicht
04/06/2020
EBA/CP/2020/09
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2021/2154

Delegierte Verordnung (EU) 2021/2154 der Kommission vom 13. August 2021 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards, die geeignete Kriterien zur Ermittlung von Kategorien von Mitarbeitern ergänzen, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil einer Wertpapierfirma oder der von ihr verwalteten Vermögenswerte auswirkt (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - BegriffsbestimmungenArtikel 2 - Anwendung der KriterienArtikel 3 - Qualitative KriterienArtikel 4 - Quantitative KriterienArtikel 5 - Berechnung der gewährten GesamtvergütungArtikel 6 - Inkrafttreten