Artikel 2
Zusammensetzung des Leitungsorgans und Organisationsstruktur
(1) Der in Artikel 1 genannte Antrag enthält die internen Unternehmensführungsgrundsätze des Dritten und die Verfahrensvorschriften für sein Leitungsorgan, seine unabhängigen Leitungsorganmitglieder und — falls vorhanden — die Ausschüsse oder Untergremien seiner Leitungsorgane.
(2) In dem in Artikel 1 genannten Antrag werden die Mitglieder des Leitungsorgans, einschließlich der unabhängigen Leitungsorganmitglieder und gegebenenfalls der Mitglieder der Ausschüsse oder sonstigen Untergremien dieses Leitungsorgans genannt. Für jedes Mitglied des Leitungsorgans, einschließlich der unabhängigen Mitglieder, werden in dem Antrag die Position innerhalb des Leitungsorgans, die mit dieser Position verbundenen Aufgaben und der zur Wahrnehmung dieser Aufgaben erforderliche Zeitaufwand beschrieben.
(3) Der in Artikel 1 genannte Antrag enthält eine detaillierte Grafik mit der Organisationsstruktur des Dritten, aus der die Aufgaben eines jeden Mitglieds seines Leitungsorgans klar hervorgehen. Wenn der Dritte andere Dienstleistungen als STS-Konformitätsdienstleistungen erbringt oder erbringen will, werden in dem Organisationsplan Namen und Aufgaben der Mitglieder des Leitungsorgans in Bezug auf diese Dienstleistungen angegeben.
(4) Der in Artikel 1 genannte Antrag enthält für jedes Leitungsorganmitglied Folgendes:
a) |
den Lebenslauf eines jeden Mitglieds mit:
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b) |
Einzelheiten zu etwaigen strafrechtlichen Verurteilungen, insbesondere in Form eines amtlichen Strafregisterauszugs; |
c) |
eine vom Mitglied unterzeichnete Erklärung, aus der hervorgeht, ob
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d) |
eine vom Mitglied unterzeichnete Erklärung über mögliche Interessenkonflikte bei der Erfüllung seiner Aufgaben und über die Handhabung dieser Konflikte, unter Angabe sämtlicher Positionen, die bei anderen Unternehmen bekleidet werden; |
e) |
sofern nicht bereits unter Buchstabe a angegeben, eine Beschreibung der Kenntnisse und Erfahrungen des Mitglieds in Bezug auf die für die Erbringung der STS-Konformitätsdienstleistungen durch den Dritten relevanten Aufgaben, insbesondere der Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf verschiedene Verbriefungstypen oder Verbriefungen verschiedener zugrunde liegender Risikopositionen. |
(5) Der in Artikel 1 genannte Antrag enthält für jedes unabhängige Leitungsorganmitglied Folgendes:
a) |
Nachweis der Unabhängigkeit des Mitglieds innerhalb des Leitungsorgans; |
b) |
Offenlegung aller früheren oder gegenwärtigen Geschäftsbeziehungen, Beschäftigungsverhältnisse oder sonstigen Beziehungen, durch die ein potenzieller Interessenkonflikt entsteht oder entstehen könnte; |
c) |
Offenlegung aller Geschäfts-, Verwandtschafts- oder sonstigen Beziehungen zu dem Dritten, seinem Mehrheitsanteilseigner oder der Geschäftsleitung des Dritten oder des Mehrheitsanteilseigners, durch die ein Interessenkonflikt entsteht oder entstehen könnte. |