Aktualisiert 15/01/2025
In Kraft

Fassung vom: 12/09/2021
Änderungen
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Artikel 10

Artikel 10

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 21. Juli 2018, mit Ausnahme des Artikels 1, der ab dem 1. Januar 2019 gilt.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.