Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft seit 15/04/2021

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (5)
26/03/2021
Delegierte Verordnung 2021/528 veröffentlicht im ABl.
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Delegierte Verordnung 2021/528

Delegierte Verordnung (EU) 2021/528 der Kommission vom 16. Dezember 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Mindestinformationen des Dokuments, das der Öffentlichkeit bei einer Ausnahme von der Prospektpflicht im Zusammenhang mit einer Übernahme im Wege eines Tauschangebots, einer Verschmelzung oder einer Spaltung zur Verfügung zu stellen ist (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - BegriffsbestimmungenArtikel 2 - Mindestinformationen in einem Dokument für die Inanspruchnahme einer AusnahmeArtikel 3 - Aufnahme von Informationen mittels VerweisArtikel 4 - Komplexe finanztechnische Vorgeschichte und bedeutende finanzielle VerpflichtungenArtikel 5 - SprachenregelungArtikel 6 - InkrafttretenANHANG I - DOKUMENT FÜR DIE INANSPRUCHNAHME EINER AUSNAHME — MINDESTINFORMATIONENANHANG II - DOKUMENT FÜR DIE INANSPRUCHNAHME EINER AUSNAHME — MINDESTINFORMATIONEN