Delegierte Verordnung (EU) 2018/1108 der Kommission vom 7. Mai 2018 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Kriterien für die Benennung zentraler Kontaktstellen für E-Geld-Emittenten und Zahlungsdienstleister sowie ihrer Aufgaben (Text von Bedeutung für den EWR)