Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 01/01/2023
Änderungen (3)
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Artikel 18 - Delegierte Verordnung 2017/653

Artikel 18

Schlussbestimmungen

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2018.

Artikel 14 Absatz 2 gilt bis zum 31. Dezember 2022.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.