Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 01/01/2023
Änderungen (1)
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Artikel 15 - Delegierte Verordnung 2017/653

Artikel 15

Überprüfung

1.  
Bei jeder Änderung, die sich tatsächlich oder wahrscheinlich erheblich auf die im Basisinformationsblatt enthaltenen Informationen auswirkt, sowie mindestens alle zwölf Monate nach dessen Erstveröffentlichung überprüfen die PRIIP-Hersteller die im Basisinformationsblatt enthaltenen Informationen.
2.  

Im Rahmen der Überprüfung gemäß Absatz 1 wird geprüft, ob die im Basisinformationsblatt enthaltenen Informationen weiterhin präzise, redlich, klar und nicht irreführend sind. Insbesondere wird Folgendes geprüft:

a) 

ob die im Basisinformationsblatt enthaltenen Informationen die allgemeinen Anforderungen in Bezug auf die Form und den Inhalt gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 oder die spezifischen Anforderungen in Bezug auf die Form und den Inhalt gemäß der vorliegenden delegierten Verordnung erfüllen;

b) 

ob sich die Marktrisiko- oder Kreditrisikobewertungen des PRIIP geändert haben und ob die kombinierte Wirkung einer solchen Änderung bedingt, dass das PRIIP in eine andere Klasse des Gesamtrisikoindikators eingestuft werden muss als die Klasse, die ihm in dem zu überprüfenden Basisinformationsblatt zugewiesen wurde;

c) 

ob sich die durchschnittliche Rendite für das mittlere Performance-Szenario des PRIIP, als annualisierte prozentuale Rendite ausgedrückt, um mehr als fünf Prozentpunkte verändert hat;

d) 

soweit die Performance-Szenarien auf geeigneten Benchmarks oder Stellvertretern beruhen, die Übereinstimmung der Benchmark oder des Stellvertreters mit den Zielen des PRIIP.

3.  
Für die Zwecke des Absatzes 1 führen die PRIIP-Hersteller angemessene Prozesse ein, um unverzüglich Umstände zu ermitteln, die eine Änderung mit tatsächlicher oder wahrscheinlicher Auswirkung auf die Richtigkeit, Redlichkeit oder Klarheit der Angaben im Basisinformationsblatt zur Folge haben könnten, und unterhalten diese während der Lebenszeit des PRIIP so lange, wie dieses für Kleinanleger verfügbar bleibt.