Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 38 - Delegierte Verordnung 2017/392

Artikel 38

Ersuchen um zusätzliche Angaben

Die zuständige Behörde kann jegliche zusätzlichen Angaben von dem beantragenden Zentralverwahrer anfordern, die sie für die Bewertung benötigt, ob der beantragende Zentralverwahrer zum Zeitpunkt der Erteilung der Zulassung die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 erfüllt.