Aktualisiert 22/10/2024
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Artikel 4 - Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Artikel 4

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gilt ab diesem Datum.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 17. Dezember 2021

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN