Aktualisiert 22/10/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 3 - Übergangsbestimmung

Artikel 3

Übergangsbestimmung

Für die Zwecke von Artikel 1 führt die ESMA die erste Bewertung anhand der in Artikel 2 aufgeführten Kriterien für die Ausnahme durch. Diese erste Bewertung wird auf der Grundlage von Daten vorgenommen, die sich auf die ersten sechs Monate des Jahres 2021 beziehen.