Aktualisiert 22/10/2024
In Kraft seit 27/03/2022

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (2)
24/03/2022
Delegierte Verordnung 2022/466 veröffentlicht im ABl.
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Delegierte Verordnung 2022/466

Delegierte Verordnung (EU) 2022/466 der Kommission vom 17. Dezember 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung von Kriterien für die Ausnahme von dem Grundsatz der Beaufsichtigung genehmigter Veröffentlichungssysteme und genehmigter Meldemechanismen durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - Bewertung von APA und ARMArtikel 2 - Kriterien für die Ausnahme von der Aufsicht durch die ESMAArtikel 3 - ÜbergangsbestimmungArtikel 4 - Inkrafttreten und Geltungsbeginn