Artikel 3
Anlageklassespezifische Kriterien für Auftragspakete, die ausschließlich aus Eigenkapitalderivaten bestehen
Bei Auftragspaketen, die ausschließlich aus den in Anhang III Abschnitt 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/583 genannten Eigenkapitalderivaten bestehen, sind die in Artikel 1 Buchstabe b Ziffer iv genannten anlageklassespezifischen Kriterien Folgende:
a) |
das Auftragspaket besteht aus höchstens zwei Teilgeschäften; |
b) |
sämtliche Teilgeschäfte des Auftragspakets gehören zur selben in Anhang III Abschnitt 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/583 genannten Unteranlageklasse; |
c) |
sämtliche Teilgeschäfte des Auftragspakets lauten auf dieselbe Nennwährung, und zwar entweder auf EUR, USD oder auf GBP; |
d) |
sämtlichen Teilgeschäften des Auftragspakets liegt derselbe Index zugrunde; |
e) |
sämtliche Teilgeschäfte des Auftragspakets sind innerhalb von 6 Monaten fällig; |
f) |
enthält das Auftragspaket Optionen, weisen alle Optionen denselben Fälligkeitstermin auf. |