Aktualisiert 22/10/2024
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Artikel 3 - Anlageklassespezifische Kriterien für Auftragspakete, die ausschließlich aus Eigenkapitalderivaten bestehen

Artikel 3

Anlageklassespezifische Kriterien für Auftragspakete, die ausschließlich aus Eigenkapitalderivaten bestehen

Bei Auftragspaketen, die ausschließlich aus den in Anhang III Abschnitt 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/583 genannten Eigenkapitalderivaten bestehen, sind die in Artikel 1 Buchstabe b Ziffer iv genannten anlageklassespezifischen Kriterien Folgende:

a)

das Auftragspaket besteht aus höchstens zwei Teilgeschäften;

b)

sämtliche Teilgeschäfte des Auftragspakets gehören zur selben in Anhang III Abschnitt 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/583 genannten Unteranlageklasse;

c)

sämtliche Teilgeschäfte des Auftragspakets lauten auf dieselbe Nennwährung, und zwar entweder auf EUR, USD oder auf GBP;

d)

sämtlichen Teilgeschäften des Auftragspakets liegt derselbe Index zugrunde;

e)

sämtliche Teilgeschäfte des Auftragspakets sind innerhalb von 6 Monaten fällig;

f)

enthält das Auftragspaket Optionen, weisen alle Optionen denselben Fälligkeitstermin auf.