Artikel 17
Neue und weniger liquide Derivate auf landwirtschaftliche Erzeugnisse
(1) Abweichend von Artikel 16 legen die zuständigen Behörden für an einem Handelsplatz gehandelte Derivate auf landwirtschaftliche Erzeugnisse, für die über einen Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Monaten im Spot-Monat und in anderen Monaten offene Kontraktpositionen von insgesamt nicht mehr als 20 000 handelbaren Einheiten bestehen, das Positionslimit im Spot-Monat und in anderen Monaten für solche Warenderivate auf 10 000 handelbare Einheiten fest.
(2) Der Handelsplatz teilt der zuständigen Behörde mit, wenn die Gesamtheit der offenen Kontraktpositionen eines der in Absatz 1 genannten Warenderivate über einen Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Monaten 20 000 handelbare Einheiten erreicht. Sobald die zuständigen Behörden eine solche Benachrichtigung erhalten, überprüfen sie das Positionslimit.