ANHANG II
Format für die Übermittlung der in Artikel 41 Absätze 3 und 4 der Richtlinie 2014/65/EU genannten Angaben im Falle eines Gleichwertigkeitsbeschlusses der Kommission nach Artikel 47 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014
Zusätzlich zu den nach Anhang I dieser Durchführungsverordnung erforderlichen Angaben übermitteln Drittlandfirmen, die auch Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten im Rahmen eines Gleichwertigkeitsbeschlusses nach Artikel 47 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 in der Europäischen Union erbringen (sofern sie nach Artikel 47 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 tatsächlich als gleichwertig anerkannt wurden), der zuständigen Behörde im Rahmen von Artikel 41 Absatz 3 der Richtlinie 2014/65/EU außerdem folgende Angaben:
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Feld |
Teilfeld |
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19a |
Berichtszeitraum |
Beginn der Berichterstattung für das Kalenderjahr (JJJJ-MM-TT) |
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19b |
Ende der Berichterstattung für das Kalenderjahr (JJJJ-MM-TT) |
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20a |
Name und Kontaktdaten der Drittlandfirma, einschließlich Angaben der Zweigniederlassung, der für die Angabenübermittlung zuständigen Person und der für die Beaufsichtigung der Drittlandfirma zuständigen Drittlandsbehörden |
Vollständiger Firmenname der Zweigniederlassung und Rechtsträgerkennung (LEI), sofern verfügbar |
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20b |
Anschrift der Zweigniederlassung (anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben) |
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20c |
Kontaktdaten der Zweigniederlassung, einschließlich E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Internet-Adresse |
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20d |
Vollständiger rechtsgültiger Name der Drittlandfirma und, sofern verfügbar, Rechtsträgerkennung (LEI) (anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben) |
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20e |
Eingetragene Anschrift des Hauptsitzes der Drittlandfirma (anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben) |
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20f |
Kontaktdaten der Drittlandfirma, einschließlich E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Internet-Adresse |
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20g |
Land des Hauptsitzes der Drittlandfirma (anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben) |
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20h |
Name, Anschrift und Land der Behörde, die für die Beaufsichtigung der Drittlandfirma im betreffenden Drittland zuständig ist. Wenn mehr als eine Behörde für die Beaufsichtigung der Drittlandfirma zuständig ist: Angaben und Zuständigkeitsbereiche für jede Behörde (anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben) |
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20i |
Vollständiger Name der Kontaktperson |
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20j |
Anschrift der Kontaktperson |
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20k |
Telefonnummer der Kontaktperson |
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20l |
E-Mail-Anschrift der Kontaktperson |
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20m |
Funktion/Titel der Kontaktperson |
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21a |
Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten und Nebendienstleistungen, die von der Zweigniederlassung in jedem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat ihrer Errichtung während des Berichtszeitraums erbracht wurden |
Liste der erbrachten Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten und Nebendienstleistungen (gemäß Anhang I Abschnitte A und B der Richtlinie 2014/65/EU) der Zweigniederlassung für geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden im Sinne von Anhang II Abschnitt I der Richtlinie 2014/65/EU in jedem anderen Mitgliedstaat als dem ihrer Errichtung |
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21b |
Liste der Kategorien von Finanzinstrumenten (gemäß Anhang I Abschnitt C der Richtlinie 2014/65/EU), für die solche Dienstleistungen und Tätigkeiten erbracht wurden |
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21c |
Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat ist und in dem die Zweigniederlassung Portfolioverwaltung erbringt: Gesamtwert der verwalteten Vermögenswerte für Kunden im betreffenden Mitgliedstaat am Ende des Berichtszeitraums |
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21d |
Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat ist und in dem die Zweigniederlassung Portfolioverwaltung erbringt: Durchschnittlicher Wert der verwalteten Vermögenswerte für Kunden im betreffenden Mitgliedstaat während des Berichtszeitraums |
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21e |
Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat ist und in dem die Zweigniederlassung Anlageberatung erbringt: Gesamtwert der Vermögenswerte, für die diese Dienstleistung für Kunden im betreffenden Mitgliedstaat erbracht wurde, am Ende des Berichtszeitraums |
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21f |
Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat ist und in dem die Zweigniederlassung Anlageberatung erbringt: Durchschnittlicher Wert der Vermögenswerte, für die diese Dienstleistung für Kunden im betreffenden Mitgliedstaat erbracht wurde, im Berichtszeitraum |
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21g |
Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat ist und in dem die Zweigniederlassung die Nebendienstleistung der Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten für Rechnung von Kunden erbringt oder in dem sie Kundengelder hält: Gesamtwert der von der Zweigniederlassung für Kunden im betreffenden Mitgliedstaat gehaltenen Vermögenswerte (einschließlich Barmittel) am Ende des Berichtszeitraums |
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21h |
Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat ist und in dem die Zweigniederlassung die Nebendienstleistung der Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten für Rechnung von Kunden erbringt oder in dem sie Kundengelder hält: Durchschnittlicher Wert der von der Zweigniederlassung für Kunden im betreffenden Mitgliedstaat gehaltenen Vermögenswerte (einschließlich Barmittel) im Berichtszeitraum |
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22a |
Zahl der Kunden und Gegenparteien der Zweigniederlassung in anderen Mitgliedstaaten als dem Errichtungsmitgliedstaat und insgesamt während des Berichtszeitraums |
Gesamtzahl der Kunden und Gegenparteien der Zweigniederlassung in der Europäischen Union (ohne Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) |
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22b |
Gesamtzahl der Kunden und Gegenparteien der Drittlandfirma insgesamt |
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22c |
Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat ist und in dem die Zweigniederlassung Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten oder Nebendienstleistungen erbracht hat: Gesamtzahl der Kunden und Gegenparteien der Zweigniederlassung im betreffenden Mitgliedstaat samt
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23a |
Umsatz und Gesamtwert der Vermögenswerte der Zweigniederlassung in anderen Mitgliedstaaten als dem Errichtungsmitgliedstaat sowie der Drittlandfirma insgesamt während des Berichtszeitraums |
Umsatz der Zweigniederlassung in der Union (ohne Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde) und Gesamtwert der Vermögenswerte, die den von der Drittlandfirma in der Union (ohne Errichtungsmitgliedstaat) erbrachten Dienstleistungen und Tätigkeiten entsprechen |
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23b |
Gesamtumsatz der Drittlandfirma |
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23c |
Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat der Zweigniederlassung ist und in dem die Zweigniederlassung Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten oder Nebendienstleistungen erbracht hat: Umsatz und Gesamtwert der Vermögenswerte, die diesen Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten und Nebendienstleistungen entsprechen, samt
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24a |
Wenn die Zweigniederlassung Handel auf eigene Rechnung treibt: Angaben zur Risikoposition der Drittlandfirma gegenüber Gegenparteien in der Union (ohne Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) während des Berichtszeitraums |
Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat der Zweigniederlassung ist und in dem die Zweigniederlassung Handel auf eigene Rechnung treibt: Monatliche Mindest-, Durchschnitts- und Höchstrisikoposition gegenüber Gegenparteien im betreffenden Mitgliedstaat |
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24b |
Monatliche Mindest-, Durchschnitts- und Höchstrisikoposition gegenüber Gegenparteien in der Union (ohne Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) |
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25a |
Wenn die Zweigniederlassung die Emission von Finanzinstrumenten und/oder die Platzierung von Finanzinstrumenten mit fester Übernahmeverpflichtung durchführt: Angaben zum Wert der von Gegenparteien in der Union (ohne Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) stammenden Finanzinstrumente, bei denen die Übernahme der Emission oder die Platzierung mit fester Übernahmeverpflichtung während des Berichtszeitraums durchgeführt wurde |
Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat der Zweigniederlassung ist und in dem die Zweigniederlassung die Emission von Finanzinstrumenten und/oder die Platzierung von Finanzinstrumenten mit fester Übernahmeverpflichtung durchführt: Gesamtwert der von Gegenparteien im betreffenden Mitgliedstaat stammenden und von der Zweigniederlassung mit fester Übernahmeverpflichtung gezeichneten oder platzierten Finanzinstrumente |
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25b |
Gesamtwert der von Gegenparteien in der Union (ohne Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) stammenden Finanzinstrumente, bei denen die Zweigniederlassung die Übernahme der Emission oder die Platzierung mit fester Übernahmeverpflichtung durchgeführt hat |
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26 |
Angaben zu Beschwerden, die bei der Zweigniederlassung und/oder der Drittlandfirma in Bezug auf die Tätigkeiten der Zweigniederlassung in der Union (ohne Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) während des Berichtszeitraums eingegangen sind |
Anzahl der Beschwerden, die bei der Zweigniederlassung und/oder der Drittlandfirma in Bezug auf die Tätigkeiten der Zweigniederlassung in anderen Mitgliedstaaten als dem Errichtungsmitgliedstaat eingegangen sind, samt
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27a |
Beschreibung der Vermarktungstätigkeiten der Zweigniederlassung oder Drittlandfirma in Bezug auf die Tätigkeiten der Zweigniederlassung in der Union (außerhalb des Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) während des Berichtszeitraums |
Beschreibung der Vermarktungsstrategie, die die Drittlandfirma in der Union (außerhalb des Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) mit Blick auf die Tätigkeiten der Zweigniederlassung eingesetzt hat, einschließlich Angaben zur geografischen Reichweite und zu den von der Drittlandfirma genutzten Vermarktungswegen (z. B. Vermittler, Informationsveranstaltungen, Telefonanrufe, Websites) |
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27b |
Liste der von der Drittlandfirma in der Union (außerhalb des Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) verwendeten Handelsnamen samt folgender Angaben für jeden Handelsnamen:
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27c |
Bei Vermittlern oder ähnlichen Rechtssubjekten, auf die die Drittlandfirma in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) zurückgreift: Name der Person oder des Rechtssubjekts samt Anschrift und Kontaktdaten |
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27d |
Liste der von der Drittlandfirma in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) verwendeten Websites, jeweils samt URL der Website: |
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28a |
Beschreibung der Anlegerschutzmaßnahmen der Drittlandfirma, die den Kunden der Zweigniederlassung in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) zur Verfügung stehen, einschließlich der aus dem System für die Entschädigung der Anleger gemäß Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe f der Richtlinie 2014/65/EU resultierenden Rechte dieser Kunden (anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben) |
Kundeninformation und Berichtspflicht gegenüber Kunden |
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Beschreibung der von der Drittlandfirma getroffenen Vorkehrungen zur Sicherstellung, dass sie ihre Informations- und Berichtspflichten gegenüber Kunden nach den Artikeln 24 und 25 der Richtlinie 2014/65/EU und Durchführungsmaßnahmen für die Tätigkeit der Zweigniederlassung in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) erfüllt |
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28b |
Sprache(n), die die Zweigniederlassung gegenüber ihren Kunden in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) verwenden wird |
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28c |
Eignung und Zweckmäßigkeit |
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Beschreibung der Vorkehrungen der Drittlandfirma zur Sicherstellung, dass sie ihre Verpflichtungen zur Beurteilung der Eignung bzw. Zweckmäßigkeit erfüllt, wenn die Zweigniederlassung Dienstleistungen für Kunden in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaat der Zweigniederlassung) erbringt |
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28d |
Bestmögliche Ausführung |
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Wenn die Zweigniederlassung Aufträge für Kunden in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) ausführt: Beschreibung der Vorkehrungen zur Sicherstellung der kundengünstigsten Ausführung von Aufträgen |
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28e |
Vorschriften für die Bearbeitung von Kundenaufträgen |
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Beschreibung der von der Drittlandfirma eingerichteten Systeme für die unverzügliche, redliche und rasche Ausführung von Kundenaufträgen mit Fokus auf der Tätigkeit der Zweigniederlassung in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) |
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28f |
Vorkehrungen für die Produktüberwachung |
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Wenn die Drittlandfirma in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) Finanzinstrumente konzipiert und/oder vertreibt: Beschreibung der von der Drittlandfirma für ihre Tätigkeit in der Union getroffenen Vorkehrungen für die Produktüberwachung |
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28g |
Vorkehrungen der Drittlandfirma für die Erkennung, Vermeidung und Regelung von Interessenkonflikten |
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Beschreibung der Maßnahmen, die die Drittlandfirma ergriffen hat, um Interessenkonflikte zu erkennen und zu vermeiden oder zu regeln, die bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder Nebendienstleistungen entstehen, einschließlich derjenigen, die auf die Vergütungspolitik für Personen zurückgehen, die an der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten und Nebendienstleistungen in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) beteiligt sind |
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28h |
Vorkehrungen der Drittlandfirma für die Bearbeitung von Beschwerden |
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Beschreibung des von Kunden der Drittlandfirma in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) im Beschwerdefall einzuhaltenden Verfahrens |
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28j |
Zuständige Abteilung für die Bearbeitung der Beschwerden von Kunden der Zweigniederlassung |
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28k |
Sprache(n), in der bzw. denen Kundenbeschwerden eingereicht werden müssen |
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28l |
Zuständige Gerichte (im Streitfall) laut Nennung in vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Drittlandfirma und ihren Kunden in der Union (außerhalb des Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) |
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28m |
Zuständige alternative Streitbeilegungsstelle(n) für grenzüberschreitende Streitigkeiten mit Kunden in der Union (außerhalb des Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) |
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28n |
Mitgliedschaft der Drittlandfirma in einem Anlegerentschädigungssystem |
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Beschreibung der Mitgliedschaft der Drittlandfirma in einem Anlegerentschädigungssystem, einschließlich Angaben zur Anspruchsberechtigung der Kunden und Gegenparteien der Zweigniederlassung in der Union (außerhalb des Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde), zu seinem Geltungsbereich, den Anspruchsvoraussetzungen und zu den Beträgen und Finanzinstrumenten, die durch das System abgesichert sind |
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28o |
Vorkehrungen der Drittlandfirma zum Schutz und zur Verwaltung von Kundengeldern und -vermögen |
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Beschreibung der Vorkehrungen zum Schutz von Kundengeldern oder Kundenvermögen in der Union (außerhalb des Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) (wenn Finanzinstrumente und Gelder verwahrt werden, insbesondere auch Name der Depotbank und zugehörige Verträge) |
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28p |
Sonstige Vorkehrungen |
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Beschreibung jeglicher sonstiger Vorkehrungen, die die Drittlandfirma für die ehrliche, redliche, professionelle und im Kundeninteresse liegende Dienstleistungserbringung und Tätigkeit der Zweigniederlassung in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) für relevant halten könnte |
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29a |
Angaben zu den Auslagerungsvereinbarungen der Drittlandfirma für die Tätigkeit der Zweigniederlassung (anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben) |
Liste und Beschreibung der Funktionen, die für die Erbringung der Wertpapierdienstleistungen der Zweigniederlassung und die Ausübung ihrer Tätigkeiten in der Union (außerhalb des Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) ausgelagert wurden (oder ausgelagert werden sollen) |
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29b |
Beschreibung der zugewiesenen Ressourcen (insbesondere der personellen und technischen Ressourcen sowie des internen Kontrollsystems) für die Kontrolle der ausgelagerten Funktionen, Dienstleistungen oder Tätigkeiten, soweit sie mit der Tätigkeit der Zweigniederlassung in der Union (außerhalb des Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) zusammenhängen |
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30 |
Angaben zu den von der Drittlandfirma getroffenen Vorkehrungen (einschließlich der IT-Vorkehrungen) für die Tätigkeiten der Zweigniederlassung in Sachen algorithmischer Handel, Hochfrequenzhandel und direkter elektronischer Zugang (anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben) |
Beschreibung etwaiger von der Drittlandfirma getroffener Vorkehrungen und/oder zugewiesener Ressourcen (insbesondere personeller Ressourcen und IT-Ressourcen) für die Tätigkeit ihrer Zweigniederlassung in der Union (außerhalb des Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) für den algorithmischen Handel, den Hochfrequenzhandel und den direkten elektronischen Zugang sowie für die Kontrolle derartiger Tätigkeiten |
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31 |
Alle sonstigen Informationen, die nach Ansicht der zuständigen Behörde für eine umfassende Überwachung der Tätigkeiten der Zweigniederlassung in der Union erforderlich sind |