Aktualisiert 18/09/2024
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ANHANG II - Format für die Übermittlung der in Artikel 41 Absätze 3 und 4 der Richtlinie 2014/65/EU genannten Angaben im Falle eines Gleichwertigkeitsbeschlusses der Kommission nach Artikel 47 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014

ANHANG II

Format für die Übermittlung der in Artikel 41 Absätze 3 und 4 der Richtlinie 2014/65/EU genannten Angaben im Falle eines Gleichwertigkeitsbeschlusses der Kommission nach Artikel 47 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014

Zusätzlich zu den nach Anhang I dieser Durchführungsverordnung erforderlichen Angaben übermitteln Drittlandfirmen, die auch Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten im Rahmen eines Gleichwertigkeitsbeschlusses nach Artikel 47 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 in der Europäischen Union erbringen (sofern sie nach Artikel 47 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 tatsächlich als gleichwertig anerkannt wurden), der zuständigen Behörde im Rahmen von Artikel 41 Absatz 3 der Richtlinie 2014/65/EU außerdem folgende Angaben:

#

Feld

Teilfeld

19a

Berichtszeitraum

Beginn der Berichterstattung für das Kalenderjahr

(JJJJ-MM-TT)

19b

Ende der Berichterstattung für das Kalenderjahr

(JJJJ-MM-TT)

20a

Name und Kontaktdaten der Drittlandfirma, einschließlich Angaben der Zweigniederlassung, der für die Angabenübermittlung zuständigen Person und der für die Beaufsichtigung der Drittlandfirma zuständigen Drittlandsbehörden

Vollständiger Firmenname der Zweigniederlassung und Rechtsträgerkennung (LEI), sofern verfügbar

20b

Anschrift der Zweigniederlassung

(anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben)

20c

Kontaktdaten der Zweigniederlassung, einschließlich E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Internet-Adresse

20d

Vollständiger rechtsgültiger Name der Drittlandfirma und, sofern verfügbar, Rechtsträgerkennung (LEI)

(anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben)

20e

Eingetragene Anschrift des Hauptsitzes der Drittlandfirma

(anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben)

20f

Kontaktdaten der Drittlandfirma, einschließlich E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Internet-Adresse

20g

Land des Hauptsitzes der Drittlandfirma

(anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben)

20h

Name, Anschrift und Land der Behörde, die für die Beaufsichtigung der Drittlandfirma im betreffenden Drittland zuständig ist. Wenn mehr als eine Behörde für die Beaufsichtigung der Drittlandfirma zuständig ist: Angaben und Zuständigkeitsbereiche für jede Behörde

(anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben)

20i

Vollständiger Name der Kontaktperson

20j

Anschrift der Kontaktperson

20k

Telefonnummer der Kontaktperson

20l

E-Mail-Anschrift der Kontaktperson

20m

Funktion/Titel der Kontaktperson

21a

Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten und Nebendienstleistungen, die von der Zweigniederlassung in jedem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat ihrer Errichtung während des Berichtszeitraums erbracht wurden

Liste der erbrachten Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten und Nebendienstleistungen (gemäß Anhang I Abschnitte A und B der Richtlinie 2014/65/EU) der Zweigniederlassung für geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden im Sinne von Anhang II Abschnitt I der Richtlinie 2014/65/EU in jedem anderen Mitgliedstaat als dem ihrer Errichtung

21b

Liste der Kategorien von Finanzinstrumenten (gemäß Anhang I Abschnitt C der Richtlinie 2014/65/EU), für die solche Dienstleistungen und Tätigkeiten erbracht wurden

21c

Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat ist und in dem die Zweigniederlassung Portfolioverwaltung erbringt: Gesamtwert der verwalteten Vermögenswerte für Kunden im betreffenden Mitgliedstaat am Ende des Berichtszeitraums

21d

Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat ist und in dem die Zweigniederlassung Portfolioverwaltung erbringt: Durchschnittlicher Wert der verwalteten Vermögenswerte für Kunden im betreffenden Mitgliedstaat während des Berichtszeitraums

21e

Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat ist und in dem die Zweigniederlassung Anlageberatung erbringt: Gesamtwert der Vermögenswerte, für die diese Dienstleistung für Kunden im betreffenden Mitgliedstaat erbracht wurde, am Ende des Berichtszeitraums

21f

Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat ist und in dem die Zweigniederlassung Anlageberatung erbringt: Durchschnittlicher Wert der Vermögenswerte, für die diese Dienstleistung für Kunden im betreffenden Mitgliedstaat erbracht wurde, im Berichtszeitraum

21g

Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat ist und in dem die Zweigniederlassung die Nebendienstleistung der Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten für Rechnung von Kunden erbringt oder in dem sie Kundengelder hält: Gesamtwert der von der Zweigniederlassung für Kunden im betreffenden Mitgliedstaat gehaltenen Vermögenswerte (einschließlich Barmittel) am Ende des Berichtszeitraums

21h

Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat ist und in dem die Zweigniederlassung die Nebendienstleistung der Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten für Rechnung von Kunden erbringt oder in dem sie Kundengelder hält: Durchschnittlicher Wert der von der Zweigniederlassung für Kunden im betreffenden Mitgliedstaat gehaltenen Vermögenswerte (einschließlich Barmittel) im Berichtszeitraum

22a

Zahl der Kunden und Gegenparteien der Zweigniederlassung in anderen Mitgliedstaaten als dem Errichtungsmitgliedstaat und insgesamt während des Berichtszeitraums

Gesamtzahl der Kunden und Gegenparteien der Zweigniederlassung in der Europäischen Union (ohne Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde)

22b

Gesamtzahl der Kunden und Gegenparteien der Drittlandfirma insgesamt

22c

Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat ist und in dem die Zweigniederlassung Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten oder Nebendienstleistungen erbracht hat: Gesamtzahl der Kunden und Gegenparteien der Zweigniederlassung im betreffenden Mitgliedstaat samt

Aufschlüsselung dieser Gesamtzahl nach erbrachter Wertpapierdienstleistung, Anlagetätigkeit oder Nebendienstleistung in jedem Mitgliedstaat und

Aufschlüsselung nach Kundenkategorie gemäß Richtlinie 2014/65/EU

23a

Umsatz und Gesamtwert der Vermögenswerte der Zweigniederlassung in anderen Mitgliedstaaten als dem Errichtungsmitgliedstaat sowie der Drittlandfirma insgesamt während des Berichtszeitraums

Umsatz der Zweigniederlassung in der Union (ohne Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde) und Gesamtwert der Vermögenswerte, die den von der Drittlandfirma in der Union (ohne Errichtungsmitgliedstaat) erbrachten Dienstleistungen und Tätigkeiten entsprechen

23b

Gesamtumsatz der Drittlandfirma

23c

Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat der Zweigniederlassung ist und in dem die Zweigniederlassung Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten oder Nebendienstleistungen erbracht hat: Umsatz und Gesamtwert der Vermögenswerte, die diesen Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten und Nebendienstleistungen entsprechen, samt

Aufschlüsselung nach erbrachter Wertpapierdienstleistung, Anlagetätigkeit oder Nebendienstleistung im betreffenden Mitgliedstaat und

Aufschlüsselung nach Kundenkategorie gemäß Richtlinie 2014/65/EU

24a

Wenn die Zweigniederlassung Handel auf eigene Rechnung treibt: Angaben zur Risikoposition der Drittlandfirma gegenüber Gegenparteien in der Union (ohne Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) während des Berichtszeitraums

Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat der Zweigniederlassung ist und in dem die Zweigniederlassung Handel auf eigene Rechnung treibt: Monatliche Mindest-, Durchschnitts- und Höchstrisikoposition gegenüber Gegenparteien im betreffenden Mitgliedstaat

24b

Monatliche Mindest-, Durchschnitts- und Höchstrisikoposition gegenüber Gegenparteien in der Union (ohne Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde)

25a

Wenn die Zweigniederlassung die Emission von Finanzinstrumenten und/oder die Platzierung von Finanzinstrumenten mit fester Übernahmeverpflichtung durchführt: Angaben zum Wert der von Gegenparteien in der Union (ohne Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) stammenden Finanzinstrumente, bei denen die Übernahme der Emission oder die Platzierung mit fester Übernahmeverpflichtung während des Berichtszeitraums durchgeführt wurde

Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat der Zweigniederlassung ist und in dem die Zweigniederlassung die Emission von Finanzinstrumenten und/oder die Platzierung von Finanzinstrumenten mit fester Übernahmeverpflichtung durchführt: Gesamtwert der von Gegenparteien im betreffenden Mitgliedstaat stammenden und von der Zweigniederlassung mit fester Übernahmeverpflichtung gezeichneten oder platzierten Finanzinstrumente

25b

Gesamtwert der von Gegenparteien in der Union (ohne Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) stammenden Finanzinstrumente, bei denen die Zweigniederlassung die Übernahme der Emission oder die Platzierung mit fester Übernahmeverpflichtung durchgeführt hat

26

Angaben zu Beschwerden, die bei der Zweigniederlassung und/oder der Drittlandfirma in Bezug auf die Tätigkeiten der Zweigniederlassung in der Union (ohne Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) während des Berichtszeitraums eingegangen sind

Anzahl der Beschwerden, die bei der Zweigniederlassung und/oder der Drittlandfirma in Bezug auf die Tätigkeiten der Zweigniederlassung in anderen Mitgliedstaaten als dem Errichtungsmitgliedstaat eingegangen sind, samt

Aufschlüsselung nach Mitgliedstaat,

Aufschlüsselung für die fünf Finanzinstrumente, die die meisten Beschwerden verursacht haben

Aufschlüsselung für die fünf Themen, die am häufigsten Gegenstand einer Beschwerde waren

Anzahl der im Berichtszeitraum bearbeiteten Beschwerden,

vorhandener Vorkehrungen für die sorgfältige Bearbeitung der Beschwerden

27a

Beschreibung der Vermarktungstätigkeiten der Zweigniederlassung oder Drittlandfirma in Bezug auf die Tätigkeiten der Zweigniederlassung in der Union (außerhalb des Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) während des Berichtszeitraums

Beschreibung der Vermarktungsstrategie, die die Drittlandfirma in der Union (außerhalb des Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) mit Blick auf die Tätigkeiten der Zweigniederlassung eingesetzt hat, einschließlich Angaben zur geografischen Reichweite und zu den von der Drittlandfirma genutzten Vermarktungswegen (z. B. Vermittler, Informationsveranstaltungen, Telefonanrufe, Websites)

27b

Liste der von der Drittlandfirma in der Union (außerhalb des Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) verwendeten Handelsnamen samt folgender Angaben für jeden Handelsnamen:

Liste der Mitgliedstaaten, in denen der betreffende Name verwendet wird

Kategorien von Finanzinstrumenten, für die der Handelsname verwendet wird, und

Kundengattungen, für die der Handelsname verwendet wird

27c

Bei Vermittlern oder ähnlichen Rechtssubjekten, auf die die Drittlandfirma in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) zurückgreift: Name der Person oder des Rechtssubjekts samt Anschrift und Kontaktdaten

27d

Liste der von der Drittlandfirma in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) verwendeten Websites, jeweils samt URL der Website:

28a

Beschreibung der Anlegerschutzmaßnahmen der Drittlandfirma, die den Kunden der Zweigniederlassung in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) zur Verfügung stehen, einschließlich der aus dem System für die Entschädigung der Anleger gemäß Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe f der Richtlinie 2014/65/EU resultierenden Rechte dieser Kunden

(anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben)

Kundeninformation und Berichtspflicht gegenüber Kunden

Beschreibung der von der Drittlandfirma getroffenen Vorkehrungen zur Sicherstellung, dass sie ihre Informations- und Berichtspflichten gegenüber Kunden nach den Artikeln 24 und 25 der Richtlinie 2014/65/EU und Durchführungsmaßnahmen für die Tätigkeit der Zweigniederlassung in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) erfüllt

28b

Sprache(n), die die Zweigniederlassung gegenüber ihren Kunden in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) verwenden wird

28c

Eignung und Zweckmäßigkeit

Beschreibung der Vorkehrungen der Drittlandfirma zur Sicherstellung, dass sie ihre Verpflichtungen zur Beurteilung der Eignung bzw. Zweckmäßigkeit erfüllt, wenn die Zweigniederlassung Dienstleistungen für Kunden in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaat der Zweigniederlassung) erbringt

28d

Bestmögliche Ausführung

Wenn die Zweigniederlassung Aufträge für Kunden in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) ausführt: Beschreibung der Vorkehrungen zur Sicherstellung der kundengünstigsten Ausführung von Aufträgen

28e

Vorschriften für die Bearbeitung von Kundenaufträgen

Beschreibung der von der Drittlandfirma eingerichteten Systeme für die unverzügliche, redliche und rasche Ausführung von Kundenaufträgen mit Fokus auf der Tätigkeit der Zweigniederlassung in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung)

28f

Vorkehrungen für die Produktüberwachung

Wenn die Drittlandfirma in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) Finanzinstrumente konzipiert und/oder vertreibt: Beschreibung der von der Drittlandfirma für ihre Tätigkeit in der Union getroffenen Vorkehrungen für die Produktüberwachung

28g

Vorkehrungen der Drittlandfirma für die Erkennung, Vermeidung und Regelung von Interessenkonflikten

Beschreibung der Maßnahmen, die die Drittlandfirma ergriffen hat, um Interessenkonflikte zu erkennen und zu vermeiden oder zu regeln, die bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder Nebendienstleistungen entstehen, einschließlich derjenigen, die auf die Vergütungspolitik für Personen zurückgehen, die an der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten und Nebendienstleistungen in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) beteiligt sind

28h

Vorkehrungen der Drittlandfirma für die Bearbeitung von Beschwerden

Beschreibung des von Kunden der Drittlandfirma in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) im Beschwerdefall einzuhaltenden Verfahrens

28j

Zuständige Abteilung für die Bearbeitung der Beschwerden von Kunden der Zweigniederlassung

28k

Sprache(n), in der bzw. denen Kundenbeschwerden eingereicht werden müssen

28l

Zuständige Gerichte (im Streitfall) laut Nennung in vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Drittlandfirma und ihren Kunden in der Union (außerhalb des Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde)

28m

Zuständige alternative Streitbeilegungsstelle(n) für grenzüberschreitende Streitigkeiten mit Kunden in der Union (außerhalb des Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde)

28n

Mitgliedschaft der Drittlandfirma in einem Anlegerentschädigungssystem

Beschreibung der Mitgliedschaft der Drittlandfirma in einem Anlegerentschädigungssystem, einschließlich Angaben zur Anspruchsberechtigung der Kunden und Gegenparteien der Zweigniederlassung in der Union (außerhalb des Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde), zu seinem Geltungsbereich, den Anspruchsvoraussetzungen und zu den Beträgen und Finanzinstrumenten, die durch das System abgesichert sind

28o

Vorkehrungen der Drittlandfirma zum Schutz und zur Verwaltung von Kundengeldern und -vermögen

Beschreibung der Vorkehrungen zum Schutz von Kundengeldern oder Kundenvermögen in der Union (außerhalb des Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) (wenn Finanzinstrumente und Gelder verwahrt werden, insbesondere auch Name der Depotbank und zugehörige Verträge)

28p

Sonstige Vorkehrungen

Beschreibung jeglicher sonstiger Vorkehrungen, die die Drittlandfirma für die ehrliche, redliche, professionelle und im Kundeninteresse liegende Dienstleistungserbringung und Tätigkeit der Zweigniederlassung in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) für relevant halten könnte

29a

Angaben zu den Auslagerungsvereinbarungen der Drittlandfirma für die Tätigkeit der Zweigniederlassung

(anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben)

Liste und Beschreibung der Funktionen, die für die Erbringung der Wertpapierdienstleistungen der Zweigniederlassung und die Ausübung ihrer Tätigkeiten in der Union (außerhalb des Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) ausgelagert wurden (oder ausgelagert werden sollen)

29b

Beschreibung der zugewiesenen Ressourcen (insbesondere der personellen und technischen Ressourcen sowie des internen Kontrollsystems) für die Kontrolle der ausgelagerten Funktionen, Dienstleistungen oder Tätigkeiten, soweit sie mit der Tätigkeit der Zweigniederlassung in der Union (außerhalb des Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) zusammenhängen

30

Angaben zu den von der Drittlandfirma getroffenen Vorkehrungen (einschließlich der IT-Vorkehrungen) für die Tätigkeiten der Zweigniederlassung in Sachen algorithmischer Handel, Hochfrequenzhandel und direkter elektronischer Zugang

(anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben)

Beschreibung etwaiger von der Drittlandfirma getroffener Vorkehrungen und/oder zugewiesener Ressourcen (insbesondere personeller Ressourcen und IT-Ressourcen) für die Tätigkeit ihrer Zweigniederlassung in der Union (außerhalb des Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) für den algorithmischen Handel, den Hochfrequenzhandel und den direkten elektronischen Zugang sowie für die Kontrolle derartiger Tätigkeiten

31

Alle sonstigen Informationen, die nach Ansicht der zuständigen Behörde für eine umfassende Überwachung der Tätigkeiten der Zweigniederlassung in der Union erforderlich sind