Durchführungsverordnung (EU) 2022/1220 der Kommission vom 14. Juli 2022 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf das Format, in dem Zweigniederlassungen von Drittlandfirmen und zuständige Behörden die in Artikel 41 Absätze 3 und 4 jener Richtlinie genannten Angaben zu übermitteln haben (Text von Bedeutung für den EWR)