Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft seit 04/08/2022

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (3)
15/07/2022
Durchführungsverordnung 2022/1220 veröffentlicht im ABl.
28/09/2020
ESMA35/43/2424
Finaler Entwurf veröffentlicht
31/01/2020
ESMA35/43/2131
Konsultation veröffentlicht
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Durchführungsverordnung 2022/1220

Durchführungsverordnung (EU) 2022/1220 der Kommission vom 14. Juli 2022 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf das Format, in dem Zweigniederlassungen von Drittlandfirmen und zuständige Behörden die in Artikel 41 Absätze 3 und 4 jener Richtlinie genannten Angaben zu übermitteln haben (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - Format der Angaben, die Zweigniederlassungen von Drittlandfirmen jährlich an die zuständigen Behörden zu übermitteln habenArtikel 2 - Format der Angaben, die die zuständigen Behörden auf Ersuchen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zu übermitteln habenArtikel 3 - InkrafttretenANHANG IANHANG II - Format für die Übermittlung der in Artikel 41 Absätze 3 und 4 der Richtlinie 2014/65/EU genannten Angaben im Falle eines Gleichwertigkeitsbeschlusses der Kommission nach Artikel 47 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014