ANHANG I
Format für die Übermittlung der in Artikel 41 Absätze 3 und 4 der Richtlinie 2014/65/EU genannten Angaben (1)
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Feld |
Teilfeld |
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1a |
Berichtszeitraum |
Beginn der Berichterstattung für das Kalenderjahr (JJJJ-MM-TT) |
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1b |
Ende der Berichterstattung für das Kalenderjahr (JJJJ-MM-TT) |
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2a |
Name und Kontaktdaten der Drittlandfirma, einschließlich Angaben der Zweigniederlassung, der für die Angabenübermittlung zuständigen Person und der für die Beaufsichtigung der Drittlandfirma zuständigen Drittlandsbehörden |
Vollständiger Firmenname der Zweigniederlassung und Rechtsträgerkennung (LEI) |
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2b |
Anschrift der Zweigniederlassung (anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben) |
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2c |
Kontaktdaten der Zweigniederlassung, einschließlich E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Internet-Adresse |
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2d |
Vollständiger rechtsgültiger Name der Drittlandfirma und, sofern verfügbar, Rechtsträgerkennung (LEI) (anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben) |
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2e |
Eingetragene Anschrift des Hauptsitzes der Drittlandfirma (anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben) |
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2f |
Kontaktdaten der Drittlandfirma, insbesondere auch E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Internet-Adresse |
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2g |
Land des Hauptsitzes der Drittlandfirma (anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben) |
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2h |
Name, Anschrift und Land der Behörde, die für die Beaufsichtigung der Drittlandfirma im betreffenden Drittland zuständig ist. Wenn mehr als eine Behörde für die Beaufsichtigung der Drittlandfirma zuständig ist: Angaben und Zuständigkeitsbereiche für jede Behörde (anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben) |
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2i |
Vollständiger Name der Kontaktperson |
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2j |
Anschrift der Kontaktperson |
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2k |
Telefonnummer der Kontaktperson |
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2l |
E-Mail-Anschrift der Kontaktperson |
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2m |
Funktion/Titel der Kontaktperson |
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3a |
Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten und Nebendienstleistungen, die von der Zweigniederlassung in dem Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, während des Berichtszeitraums erbracht wurden |
Liste der erbrachten Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten und Nebendienstleistungen (gemäß Anhang I Abschnitte A und B der Richtlinie 2014/65/EU) der Zweigniederlassung in dem Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde |
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3b |
Liste der Kategorien von Finanzinstrumenten (gemäß Anhang I Abschnitt C der Richtlinie 2014/65/EU), für die solche Dienstleistungen und Tätigkeiten erbracht wurden |
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3c |
Wenn die Zweigniederlassung Portfolioverwaltung erbringt: Gesamtwert der verwalteten Vermögenswerte für Kunden in dem Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, am Ende des Berichtszeitraums |
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3d |
Wenn die Zweigniederlassung Portfolioverwaltung erbringt: Durchschnittlicher Wert der verwalteten Vermögenswerte für Kunden in dem Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, im Berichtszeitraum |
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3e |
Falls die Zweigniederlassung Anlageberatung erbringt: Gesamtwert der Vermögenswerte, für die Anlageberatung erbracht wurde für Kunden in dem Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, am Ende des Berichtszeitraums |
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3f |
Falls die Zweigniederlassung Anlageberatung erbringt: Durchschnittlicher Wert der Vermögenswerte, für die Anlageberatung erbracht wurde für Kunden in dem Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, während des Berichtszeitraums |
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3g |
Wenn die Zweigniederlassung die Nebendienstleistung der Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten für Rechnung von Kunden erbringt oder Kundengelder hält: Gesamtwert der von der Zweigniederlassung für Kunden in dem Mitgliedstaat, in dem die Zweigstelle errichtet wurde, gehaltenen Vermögenswerte (einschließlich Barmittel) am Ende des Berichtszeitraums |
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3h |
Wenn die Zweigniederlassung die Nebendienstleistung der Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten für Rechnung von Kunden erbringt oder Kundengelder hält: Durchschnittlicher Wert der von der Zweigniederlassung für Kunden in dem Mitgliedstaat, in dem die Zweigstelle errichtet wurde, gehaltenen Vermögenswerte (einschließlich Barmittel) im Berichtszeitraum |
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4a |
Anzahl der Kunden und Gegenparteien sowie Anzahl der Mitarbeiter der Zweigniederlassung in dem Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, während des Berichtszeitraums |
Gesamtzahl der Kunden und Gegenparteien der Zweigniederlassung in dem Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde |
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4b |
Aufschlüsselung der Gesamtzahl der Kunden und Gegenparteien der Zweigniederlassung in dem Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde, nach erbrachter Wertpapierdienstleistung, Anlagetätigkeit oder Nebendienstleistung in diesem Mitgliedstaat |
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4c |
Anzahl der Kleinanleger, professionellen Anleger und geeigneten Gegenparteien (gemäß Richtlinie 2014/65/EU), für die die Zweigniederlassung Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten oder Nebendienstleistungen in dem Mitgliedstaat erbringt, in dem sie errichtet wurde |
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4d |
Aufschlüsselung der Mitarbeiterzahl der Zweigniederlassung in dem Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde, nach erbrachter Wertpapierdienstleistung, Anlagetätigkeit oder Nebendienstleistung im betreffenden Mitgliedstaat |
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5a |
Umsatz und Gesamtwert der Vermögenswerte der Zweigniederlassung in dem Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, während des Berichtszeitraums |
Von der Zweigniederlassung erzielter Umsatz und Gesamtwert der Vermögenswerte, die den erbrachten Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten und Nebendienstleistungen in dem Mitgliedstaat entsprechen, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde |
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5b |
Aufschlüsselung des Umsatzes der Zweigniederlassung in dem Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde, nach erbrachter Wertpapierdienstleistung, Anlagetätigkeit und Nebendienstleistung in diesem Mitgliedstaat |
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5c |
Aufschlüsselung des Umsatzes der Zweigniederlassung in dem Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde, nach Kundengattung gemäß Richtlinie 2014/65/EU |
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6 |
Wenn die Zweigniederlassung Handel auf eigene Rechnung treibt: Angaben zur Risikoposition der Drittlandfirma während des Berichtszeitraums gegenüber Gegenparteien in dem Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde |
Monatliche Mindest-, Durchschnitts- und Höchstrisikoposition gegenüber Gegenparteien in dem Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde |
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7 |
Wenn die Zweigniederlassung die Emission von Finanzinstrumenten und/oder die Platzierung von Finanzinstrumenten mit fester Übernahmeverpflichtung durchführt: Angaben zum Wert der von Gegenparteien im Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, stammenden Finanzinstrumente, bei denen die Übernahme der Emission oder die Platzierung mit fester Übernahmeverpflichtung während des Berichtszeitraums durchgeführt wurde |
Gesamtwert und Anzahl der von Gegenparteien im Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, stammenden Finanzinstrumente, bei denen die Zweigniederlassung die Übernahme der Emission oder die Platzierung mit fester Übernahmeverpflichtung durchgeführt hat |
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8a |
Zusammensetzung des Leitungsorgans der Drittlandfirma |
Liste der Mitglieder des Leitungsorgans der Drittlandfirma |
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8b |
Für jedes Mitglied des Leitungsorgans: vollständiger Name, Wohnsitzland und Kontaktdaten |
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8c |
Position, für die jedes Mitglied des Leitungsorgans bestellt ist |
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9a |
Inhaber von Schlüsselfunktionen für die Tätigkeiten der Zweigniederlassung |
Liste der Inhaber von Schlüsselfunktionen für die Tätigkeiten der Zweigniederlassung |
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9b |
Für jeden Inhaber von Schlüsselfunktionen: vollständiger Name, Wohnsitzland und Kontaktdaten |
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9c |
Position, für die jeder Inhaber einer Schlüsselfunktion bestellt ist |
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9d |
Berichtslinien zwischen den Inhabern von Schlüsselfunktionen und dem Leitungsorgan der Drittlandfirma |
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10 |
Angaben zu Beschwerden, die bei der Zweigniederlassung oder der Drittlandfirma in Bezug auf die Tätigkeiten der Zweigniederlassung im Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde, während des Berichtszeitraums eingegangen sind |
Anzahl der Beschwerden, die bei der Zweigniederlassung oder der Drittlandfirma in Bezug auf die Tätigkeiten der Zweigniederlassung im Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde, eingegangen sind, samt
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11a |
Beschreibung der Vermarktungstätigkeiten der Zweigniederlassung oder der Drittlandfirma in Bezug auf die Tätigkeiten der Zweigniederlassung im Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde, während des Berichtszeitraums |
Beschreibung der eingesetzten Vermarktungsstrategie der Zweigniederlassung oder der Drittlandfirma im Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, in Bezug auf die Tätigkeiten der Zweigniederlassung, einschließlich Angaben zur geografischen Reichweite und zu den von der Drittlandfirma genutzten Vermarktungswegen (z. B. Vermittler, Informationsveranstaltungen, Telefonanrufe, Websites) |
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11b |
Liste der von der Zweigniederlassung der Drittlandfirma verwendeten Handelsnamen im Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, samt folgender Angaben für jeden Handelsnamen:
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11c |
Bei Vermittlern oder ähnlichen Rechtssubjekten, die die Zweigniederlassung der Drittlandfirma im betreffenden Mitgliedstaat einsetzt: Name der Person oder des Rechtssubjekts samt Anschrift und Kontaktdaten |
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11d |
Liste der verwendeten Websites der Zweigniederlassung im Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, samt URL jeder Website |
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12a |
Beschreibung der Anlegerschutzmaßnahmen der Drittlandfirma, die den Kunden der Zweigniederlassung im Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, zur Verfügung stehen, einschließlich der aus dem System für die Entschädigung der Anleger gemäß Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe f der Richtlinie 2014/65/EU resultierenden Rechte dieser Kunden (anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben) |
Kundeninformation und Berichtspflicht gegenüber Kunden |
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Beschreibung der von der Drittlandfirma getroffenen Vorkehrungen in Bezug auf ihre Informations- und Berichtspflichten gegenüber Kunden und in Bezug auf Durchführungsmaßnahmen für die Tätigkeit der Zweigniederlassung im Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde |
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12b |
Sprache(n), die die Zweigniederlassung gegenüber ihren Kunden im Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde, verwenden wird |
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12c |
Eignung und Zweckmäßigkeit |
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Beschreibung der Vorkehrungen der Drittlandfirma für die Beurteilung der Eignung bzw. Zweckmäßigkeit, wenn die Zweigniederlassung Dienstleistungen für Kunden im Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde, erbringt |
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12d |
Bestmögliche Ausführung |
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Wenn die Zweigniederlassung Aufträge für Kunden im Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde, ausführt: Beschreibung der Vorkehrungen, die getroffen wurden, um die kundengünstigste Ausführung von Aufträgen sicherzustellen |
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12e |
Vorschriften für die Bearbeitung von Kundenaufträgen |
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Wenn die Zweigniederlassung Kundenaufträge bearbeitet: Beschreibung der von der Zweigniederlassung eingerichteten Systeme für die unverzügliche, redliche und rasche Ausführung von Kundenaufträgen mit Fokus auf der Tätigkeit der Zweigniederlassung im Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde |
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12f |
Vorkehrungen für die Produktüberwachung |
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Wenn die Drittlandfirma über ihre Zweigniederlassung Finanzinstrumente konzipiert und/oder vertreibt: Beschreibung der von der Drittlandfirma getroffenen Produktüberwachungsvorkehrungen für die Tätigkeit der Zweigniederlassung im Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde |
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12g |
Vorkehrungen der Drittlandfirma für die Erkennung, Vermeidung und Regelung von Interessenkonflikten |
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Beschreibung der Maßnahmen, die die Drittlandfirma über ihre Zweigniederlassung ergriffen hat, um Interessenkonflikte zu erkennen und zu vermeiden oder zu regeln, die bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder Nebendienstleistungen entstehen, einschließlich derjenigen, die auf die Vergütungspolitik für Personen zurückgehen, die an der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten und Nebendienstleistungen im Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, beteiligt sind |
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12h |
Vorkehrungen der Drittlandfirma für die Bearbeitung von Beschwerden |
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Beschreibung des von der Drittlandfirma über ihre Zweigniederlassung eingerichteten und von den Kunden der Zweigniederlassung im Beschwerdefall einzuhaltenden Verfahrens |
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12i |
Zuständige Abteilung für die Bearbeitung der Beschwerden von Kunden der Zweigniederlassung |
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12j |
Sprache(n), in der bzw. denen Kundenbeschwerden eingereicht werden müssen |
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12k |
Zuständige Gerichte (im Streitfall) laut Nennung in vertraglichen Vereinbarungen zwischen der über ihre Zweigniederlassung handelnden Drittlandfirma und ihren Kunden im Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde |
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12l |
Zuständige alternative Streitbeilegungsstelle(n) für Streitigkeiten zwischen Kunden im Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, und der Drittlandfirma |
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12m |
Mitgliedschaft der Drittlandfirma in einem Anlegerentschädigungssystem |
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Beschreibung der Mitgliedschaft der Drittlandfirma in einem Anlegerentschädigungssystem, einschließlich Angaben zur Anspruchsberechtigung der Kunden und Gegenparteien der Zweigniederlassung beim betreffenden System, zu seinem Geltungsbereich, den Anspruchsvoraussetzungen und zu den Beträgen und Finanzinstrumenten, die durch das System abgesichert sind |
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12n |
Vorkehrungen der Drittlandfirma zum Schutz und zur Verwaltung von Kundengeldern und -vermögen |
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Beschreibung jeglicher Vorkehrungen zum Schutz von Kundengeldern oder Kundenvermögen (wenn Finanzinstrumente und Gelder verwahrt werden, insbesondere auch Name der Depotbank und zugehörige Verträge) in dem Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde |
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12o |
Sonstige Vorkehrungen |
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Beschreibung jeglicher sonstiger Vorkehrungen, die aus Sicht der Drittlandfirma relevant sind für die ehrliche, redliche, professionelle und im Kundeninteresse liegende Dienstleistungserbringung und Tätigkeit der Zweigniederlassung im Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde |
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13a |
Angaben zu den Auslagerungsvereinbarungen der Drittlandfirma für die Tätigkeit der Zweigniederlassung (anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben) |
Liste und Beschreibung der Funktionen, die ausgelagert wurden (oder ausgelagert werden sollen) |
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13b |
Beschreibung der zugewiesenen Ressourcen (insbesondere der personellen und technischen Ressourcen sowie des internen Kontrollsystems) für die Kontrolle der ausgelagerten Funktionen, Dienstleistungen oder Tätigkeiten, soweit sie mit der Tätigkeit der Zweigniederlassung im Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde, zusammenhängen |
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14 |
Angaben zu den von der Drittlandfirma getroffenen Vorkehrungen (einschließlich der IT-Vorkehrungen) für die Tätigkeiten der Zweigniederlassung in Sachen algorithmischer Handel, Hochfrequenzhandel und direkter elektronischer Zugang (anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben) |
Beschreibung etwaiger von der Drittlandfirma getroffener Vorkehrungen und/oder zugewiesener Ressourcen (insbesondere personeller Ressourcen und IT-Ressourcen) für die Tätigkeit ihrer Zweigniederlassung im Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, für den algorithmischen Handel, den Hochfrequenzhandel und den direkten elektronischen Zugang sowie für die Kontrolle derartiger Tätigkeiten |
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15a |
Angaben zu den Tätigkeiten der Compliance-Funktion (oder einer gleichwertigen Funktion) |
Regulatorische Veränderungen |
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Beschreibung der Handhabung und Umsetzung wesentlicher Änderungen und Entwicklungen bei den aufsichtsrechtlichen Anforderungen während des Berichtszeitraums, die sich auf die Anlegerschutzmaßnahmen für die Tätigkeiten der Zweigniederlassung der Drittlandfirma auswirken |
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15b |
Erkenntnisse |
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Anzahl der vor Ort durchgeführten und der ausgelagerten Kontrollen sowie Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse der Compliance-Funktion in Bezug auf die Tätigkeit der Drittlandfirma, soweit sie für die Tätigkeit der Zweigniederlassung relevant sind |
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15c |
Ergriffene oder zu ergreifende Maßnahmen (insbesondere auch nach Beschwerden oder Abweichung von den Empfehlungen der Compliance-Funktion an die Geschäftsleitung), um festgestellte Versäumnisse oder drohende Versäumnisse der Drittlandfirma zu adressieren, soweit sie mit der Tätigkeit der Zweigniederlassung zusammenhängen |
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15d |
Sonstiges |
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Jegliche sonstige Angaben, die die Zweigniederlassung für erwähnenswert hält |
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16a |
Angaben zu den Tätigkeiten der Innenrevision (oder einer gleichwertigen Funktion) |
Erkenntnisse |
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Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse der Innenrevision in Bezug auf die Tätigkeit der Drittlandfirma, soweit sie für die Tätigkeit der Zweigniederlassung relevant sind |
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16b |
Insgesamt ergriffene oder zu ergreifende Maßnahmen (insbesondere Zeitplan und beteiligte Organisationseinheiten der Drittlandfirma), um festgestellte Versäumnisse oder drohende Versäumnisse der Drittlandfirma zu adressieren, soweit sie mit der Tätigkeit der Zweigniederlassung zusammenhängen |
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17a |
Angaben zu den Tätigkeiten der Risikomanagementfunktion (oder einer gleichwertigen Funktion) und zur Risikomanagementstrategie der Drittlandfirma |
Risikomanagementstrategie |
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Zusammenfassung der Risikomanagementstrategie der Drittlandfirma, soweit sie mit der Tätigkeit der Zweigniederlassung zusammenhängt, und der Vorkehrungen, die die Zweigniederlassung in Bezug auf die Dienstleistungen und Tätigkeiten der Zweigniederlassung anwendet (anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben) |
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17b |
Erkenntnisse |
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Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse der Risikomanagementfunktion in Bezug auf die Tätigkeit der Drittlandfirma insgesamt und daraufhin ergriffene oder zu ergreifende Maßnahmen |
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18 |
Jegliche sonstige Angaben, die der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, aus Sicht der Zweigniederlassung einer Drittlandfirma übermittelt werden sollten |
(1) Angaben zur Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen durch Zweigniederlassungen von Drittlandfirmen sind Gegenstand von Anhang II.